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Grundsätzliche Bestimmungen Für Die Verwendung Der Persönlichen Schutzausrüstung - Camp Safety TRIPOD EVO Gebrauchsanweisung

Sicherheitsstativ
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  • DEUTSCH, seite 19
ALLGEMEINE SCHUTZMASSNAHMEN
Beim Betrieb ist AUF die spannende Kette für Stativbeine zu achten, da ihr nicht sachgerechter Zustand zu einem zufälligen
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Fall des Anwenders führen kann.
Das Stativ TRIPOD EVO IST NIEMALS ohne angehängte Kette ZU VERWENDEN. Die Beine MÜSSEN JEWEILS mit der
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Kette befestigt werden.
Den Betrieb in Situationen, in denen ein Anwender schwanken und gegen ein Objekt stoßen oder wenn Leine sich kreuzen
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oder mit anderen Leinen verheddern können, ist ZU VERMEIDEN.
Die Absturzschutzsysteme und Rettungssysteme, die mit der Vorrichtung zu verwenden sind, MÜSSEN die Anforderungen
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der geltenden Normen EN (EN 795 - Verankerungsgeräte, EN 362 - Verbinder, EN 361 Sicherheitsgeschirre, EN 360 EN
1496 - Selbstklemmende Vorrichtungen, EN 1497 - Sicherheitsgeschirre, EN 341 -Absenkvorrichtungen) ENTSPRECHEN.
Die maximale Kraft der Fallverhinderung (Maximum Arrest Force - MAF), der ein Anwender der Absturzschutzsysteme (Fall
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Arrest System -FAS), der ein Sicherheitsgeschirr trägt, ausgesetzt ist, ist in der Europäischen Union bis 6 kN beschränkt.
Das Schutzsystem für Absturzschutz muss Vorrichtungen enthalten, die die Haltekraft, die auf den Anwender beim
Verhindern des Absturzes wirkt, bis auf max. 6 kN beschränken (z.B. Stoßdämpfer mit Leine oder selbsthemmende
Schutzvorrichtung).
Es ist darauf zu achten, dass das Gerät auf flacher, stabiler und geebneter Oberfläche senkrecht aufgestellt ist. Die Fläche
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muss in der Lage sein, die Beanspruchungen auszuhalten.
In jedem Fall stellt das Stativ TRIPOD EVO den Schutz für maximal eine Person sicher.
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Die Verankerungsvorrichtung oder der Verankerungspunkt des Schutzsystems ist immer so anzubringen und die Arbeit
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damit ist jeweils so zu leisten, dass möglicher Absturz und die Fallhöhe auf Minimum beschränkt werden. Die Vorrichtung /
der Verankerungspunkt ist jeweils oberhalb des Betreibers anzubringen. Die Form und der Aufbau der Vorrichtung/des
Verankerungspunktes sollen das selbsttätige Lösen der Ausrüstung unmöglich machen. Die minimale statische Festigkeit
der Verankerungsvorrichtung / des Verankerungspunktes beträgt 12 kN. Es empfiehlt sich, anerkannte und markierte
strukturelle Anschlusspunkte entsprechend der Norm EN 795 zu verwenden.
GRUNDSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN FÜR DIE VERWENDUNG DER PERSÖNLICHEN SCHUTZAUSRÜSTUNG
Die persönliche Schutzausrüstung dürfen nur solche Personen anwenden, die im Bereich ihrer Benutzung geschult wurden.
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Die persönliche Schutzausrüstung ist durch solche Personen nicht anzuwenden, deren Gesundheitszustand eine
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zusätzliche Gefahr, sowohl für ihre eigene Sicherheit bei dem üblichen Betrieb, als auch bei dem Noteinsatz, darstellen
kann.
Für jeden Arbeitsplatz soll ein Notplan erstellt werden, in dem potentielle Gefahren berücksichtigt werden.
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Die Ausführung irgendwelcher Änderungen im Bereich der Vorrichtung, ohne dass man vorher dafür eine schriftliche
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Zustimmung des Herstellers einholt, ist nicht gestattet.
Jegliche Reparaturen dürfen ausschließlich durch den Hersteller der Vorrichtung oder durch einen von ihm dafür
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bevollmächtigten Vertreter ausgeführt werden.
Die persönliche Schutzausrüstung ist außer den Beschränkungen ihres Betriebs oder zu anderen Zwecken, als dies sich
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aus ihrer Bestimmung ergibt, zu verwenden.
Der Anwender soll auf den Zustand der persönlichen Schutzausrüstung zu achten.
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Vor jeweiligem Gebrauch ist zu überprüfen, ob sämtliche Bestandteile der das gegen Absturz sichernden System bildenden
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Ausrüstung sachgerecht zusammenwirken. Zyklisch sind Anschlüsse und Anpassung der Bestandteile der Ausrüstung zu
überprüfen, um ihr zufälliges Trennen oder Lösen zu vermeiden.
Es ist nicht gestattet, eine Kombination der Bestandteile der Ausrüstung anzuwenden, bei der die Sicherheitsfunktion eines
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der Bestandteile gestört ist oder mit der Sicherheitsfunktion eines anderen Bestandteils gedeckt ist.
Bei dem Inverkehrbringen der Vorrichtung oder bei der Anwendung in einem anderen Land (nicht dem primären Land), hat
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der jeweilige Inverkehrbringer die Anweisungen für Gebrauch, Wartung, zyklische Prüfung und Wartung in der Sprache des
Landes, in dem das Produkt anzuwenden ist, zu liefern.
Das Sicherheitsgeschirr (entsprechend der EN 361) ist eine einzige zulässige Haltevorrichtung, die mit dem System für
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Absturzschutz verwendet werden kann.
Bei dem Sicherheitsgeschirr sind für den Anschluss des Systems für Absturzschutz nur Anschlusspunkte zu verwenden, die
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mit dem großgeschriebenen Buchstaben „A "markiert sind.
Obligatorisch hat man den freien Raum unter dem Anwender in einem Einsatzort vor jedem Einsatz des Systems für
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Absturzschutz zu prüfen, so dass beim Fall kein Stoß des Anwenders gegen Untergrund oder ein anderes Hindernis auf der
Fallstrecke erfolgt. Der erforderliche Anteil des freien Raumes ist auf Grundlage der Anweisung des zu benutzenden Geräts
zu berechnen.
Es bestehen mehrere Gefahren, die einen Einfluss auf Wirkung der Ausrüstung ausüben können und sind entsprechende
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Schutzmaßnahmen bei der Benutzung der Ausrüstung zu ergreifen, insbesondere bei nachfolgenden Fällen:
Verschieben der Leine oder der Sicherheitsleine über scharfe Kanten,
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irgendwelche Beschädigungen, wie Durchschnitte, gescheuerte Stellen, Korrosion
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Aussetzung der Bewitterung
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Pendelfälle,
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extreme Temperaturwerte,
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chemische Reagenzien
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spezifische elektrische Leitfähigkeit
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PRÜFUNG
Vor jeweiligem Gebrauch der persönlichen Schutzausrüstung ist ihre gründliche Kontrolle vorzunehmen, um ihren Zustand
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und ihre Funktion zu überprüfen.
Während der vorläufigen Kontrolle sind sämtliche Bestandteile der Ausrüstung auf irgendwelche Beschädigungen,
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übermäßige Abnutzung, Korrosion, Durchscheuern, Schnitte und nicht sachgerechte Funktion zu überprüfen.
bei Trägern und Sicherheitsgurten - Klammern, Verstellelemente, Verankerungspunkte, Bänder, Nähte, Schleifen;
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bei Stoßdämpfern: Befestigungsschleifen, Bänder, Nähte, Gehäuse, Verbinder;
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