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Skoda KAMIQ Betriebsanleitung Seite 190

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188 Technische Daten und Vorschriften ›
Im Rahmen der ŠKODA Garantie wird die Gesell-
schaft ŠKODA AUTO folgende Leistungen bereit-
stellen
1)
.
Kostenlose Reparatur von Schäden aufgrund eines
Mangels, die innerhalb von zwei Jahren ab Beginn
der ŠKODA Garantie an Ihrem Fahrzeug auftreten.
Kostenlose Reparatur von Schäden aufgrund eines
Lackmangels, die innerhalb von drei Jahren ab Be-
ginn der ŠKODA Garantie an Ihrem Fahrzeug auf-
treten.
Kostenlose Reparatur von Durchrostungen an der
Karosserie, die innerhalb von zwölf Jahren ab Ga-
rantiebeginn an Ihrem Fahrzeug auftreten. Als
Durchrostungen der Karosserie sind ausschließlich
Durchrostungen von Karosserieblechen von der In-
nenseite zur Außenseite von der ŠKODA Garantie
erfasst.
Kostenlose Reparatur der Hochvoltbatterie, wenn
diese im Fahrzeug verbaut ist und wenn der Scha-
den innerhalb von 8 Jahren oder vor dem Erreichen
einer Laufleistung von 160 000 km/100 000 Mei-
len (je nachdem, was zuerst eintritt) ab Beginn der
ŠKODA Garantie eintritt. Eine Verringerung der Ka-
pazität der Hochvoltbatterie über die Zeit ist eine
natürliche Eigenschaft der Technik und stellt kei-
nen Mangel im Sinne der ŠKODA Garantie dar, so-
fern dieser Wert vor Ablauf der 8 Jahre oder vor
dem Erreichen einer Laufleistung von 160 000 km/
100 000 Meilen (je nachdem, was zuerst eintritt)
ab Beginn der ŠKODA Garantie nicht 70 % der
nutzbaren Gesamtkapazität unterschreitet.
Der Beginn der ŠKODA Garantie ist der Tag, an dem
der Neuwagen durch einen ŠKODA Partner dem ers-
ten Käufer, der kein ŠKODA Partner ist, zur Benut-
2)
zung übergeben wird
.
Der ŠKODA Partner trägt dieses Datum in die zuge-
hörigen Systeme des Herstellers ein. Jeder beliebige
ŠKODA Partner teilt Ihnen dieses Datum auf Anfrage
mit.
Die Fahrzeugreparatur im Rahmen der ŠKODA Ga-
rantie kann durch Ersatz oder Instandsetzung der
mangelhaften Teile erfolgen. Über die Art der Fahr-
zeugreparatur entscheidet der ŠKODA Servicepart-
ner. Die Fahrzeugreparatur erfolgt innerhalb einer
entsprechend den Möglichkeiten des ŠKODA Ser-
vicepartners angemessenen Frist. Ersetzte Teile wer-
den zum Eigentum des ŠKODA Servicepartners.
Bei Ansprüchen aus der ŠKODA Garantie bezüglich
Schäden an der Hochvoltbatterie, wenn diese im
Aufgrund der Anforderungen der allgemein verbindlichen gesetzlichen Bestimmungen oder der landesspe-
1)
zifischen Marktanforderungen, kann vom ŠKODA Partner oder Importeur eine Garantie über den Rahmen
der angeführten ŠKODA Garantie hinaus bereitgestellt werden. Diese lokale Garantie erweitert den Erfül-
lungsumfang gemäß den spezifischen Garantiebedingungen des ŠKODA Partners oder Importeurs.
Aufgrund der Anforderungen der allgemein verbindlichen landesspezifischen gesetzlichen Bestimmungen,
2)
kann anstatt des Datums der Fahrzeugübergabe das Datum der Erstzulassung angegeben werden.
Rechte aus mangelhafter Erfüllung, ŠKODA Garantien
Fahrzeug verbaut ist, wird die Hochvoltbatterie in ei-
nen dem Alter und der Laufleistung des Fahrzeugs
entsprechenden Zustand versetzt, wobei die Kapazi-
tät der Hochvoltbatterie nach der Instandsetzung
mindestens 70 % der nutzbaren Gesamtkapazität be-
trägt.
Weitergehende Ansprüche aus dieser ŠKODA Ga-
rantie bestehen nicht. Insbesondere entsteht kein
Anspruch auf Ersatzlieferung, kein Rücktrittsrecht,
kein Anspruch auf Kaufpreisnachlass, auf Bereitstel-
lung eines Ersatzwagens für die Dauer der Nachbes-
serung und auf Schadenersatz.
Die ŠKODA Garantie kann bei jedem beliebigen ŠKO-
DA Servicepartner geltend gemacht werden.
Es bestehen keine Ansprüche aus der ŠKODA Garan-
tie, wenn Fahrzeugschäden im ursächlichen Zusam-
menhang mit einem der nachfolgenden Umstände
entstanden ist.
Die Servicearbeiten wurden nicht rechtzeitig und
fachgerecht nach den Vorschriften der Gesell-
schaft ŠKODA AUTO durchgeführt, oder deren
Durchführung wurde seitens des Kunden bei der
Geltendmachung von Ansprüchen aus der ŠKODA
Garantie nicht belegt.
Die Beschädigung bezieht sich auf Teile, die einem
natürlichen Verschleiß unterliegen, wie z. B. Reifen,
Zündkerzen, Wischerblätter, Bremsbeläge und
Bremsscheiben, Kupplung, Glühlampen, Synchron-
ringe, Batterien u. Ä.
Einbau, Anschluss von Teilen oder Zubehör, Durch-
führung sonstiger Anpassung oder technischer Än-
derung am Fahrzeug, die von ŠKODA AUTO nicht
genehmigt wurden (z. B. Tuning).
Unerlaubte Nutzung, unsachgemäße Behandlung
(z. B. Einsatz bei motorsportlichen Wettbewerben
oder Überladung), unsachgemäße Pflege und War-
tung oder unerlaubte Veränderungen Ihres Fahr-
zeugs.
Nichtbeachtung von Vorschriften in der Bedie-
nungsanleitung bzw. in anderen werksseitig gelie-
ferten Anleitungen, unter anderem die Nichtbeach-
tung von Vorschriften bezüglich der Vorgehens-
weise beim Laden der Hochvoltbatterie, wenn die-
se im Fahrzeug verbaut ist.
Nutzung des Fahrzeugs als stationäre Quelle der
elektrischen Energie.
Fremdeinwirkung oder äußere Einflüsse (z. B. Un-
fall, Hagel, Überschwemmung u. Ä.).

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