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Sicherheitshinweise; Allgemeine Hinweise; Persönliche Schutzausrüstung - Makita DCS9010 Betriebsanleitung

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SICHERHEITSHINWEISE

Allgemeine Hinweise

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Zur Gewährleistung der sicheren Handhabung muss die
Bedienperson unbedingt diese Betriebsanleitung lesen, um
sich mit der Handhabung der Motorsäge vertraut zu machen.
Unzureichend informierte Bediener können sich und andere
Personen durch unsachgemäßen Gebrauch gefährden.
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Motorsäge nur an Benutzer ausleihen, die Erfahrung mit einer
Kettensäge haben. Die Betriebsanleitung ist dabei zu überge-
ben.
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Erstbenutzer sollten sich vom Verkäufer einweisen lassen,
um sich mit den Eigenschaften des motorbetriebenen Sägens
vertraut zu machen, oder einen staatlichen Motorsägenlehrgang
besuchen.
Hinweis:
Zur Verringerung der Gefahren durch Kickback (Rückschlag,
siehe Seite 6) empfehlen wir dem unerfahrenen Benutzer rück-
schlagmindernde Sägeketten zu verwenden.
Fragen Sie ihren MAKITA-Fachhändler.
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Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen die Motorsäge
nicht bedienen. Jugendliche über 16 Jahre sind von diesem
Verbot ausgenommen, wenn sie zum Zwecke der Ausbildung
unter Aufsicht eines Fachkundigen stehen.
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Das Arbeiten mit der Motorsäge erfordert hohe Aufmerksam-
keit.
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Nur in guter körperlicher Verfassung arbeiten. Auch Ermüdung
führt zur Unachtsamkeit. Besonders hohe Aufmerksamkeit ist
zum Ende der Arbeitszeit erforderlich. Alle Arbeiten ruhig und
umsichtig durchführen. Der Bediener ist gegenüber Dritten
verantwortlich.
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Niemals unter Einfl uss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten
arbeiten.
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Bei Arbeiten in leicht entzündlicher Vegetation und bei Trocken-
heit Feuerlöscher bereitstellen (Waldbrandgefahr).
Persönliche Schutzausrüstung
-
Um beim Sägen Verletzungen von Kopf, Augen, Hand, Fuß
sowie Gehörschäden zu vermeiden, müssen die nach-
folgend beschriebenen Körperschutzaus rüstungen und
Körperschutzmittel getragen werden.
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Die Kleidung soll zweckmäßig, d. h. eng anliegend, aber nicht
hinderlich sein. Keinen Körperschmuck oder Kleidung tragen,
die ein Verfangen an Buschwerk oder Ästen ermöglicht. Bei
langen Haaren stets Haarnetz tragen.
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Bei sämtlichen Arbeiten im Wald ist ein Schutzhelm (1) zu
tragen, er bietet Schutz vor herabfallenden Ästen. Der Schutz-
helm ist regelmäßig auf Beschädigungen hin zu überprüfen
und spätestens nach 5 Jahren auszutauschen. Nur geprüfte
Schutzhelme verwenden.
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Der Gesichtsschutz (2) des Helmes (ersatzweise: Schutzbrille)
hält Sägespäne und Holzsplitter ab. Um Verletzungen der Augen
zu vermei den, ist beim Arbeiten mit der Motorsäge stets ein
Augenschutz bzw. Gesichtsschutz zu tragen.
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Zur Vermeidung von Gehörschäden sind geeignete persönliche
Schallschutzmittel zu tragen. (Gehörschutz (3), Kapseln,
Wachswatte etc.). Oktavbandanalyse auf Anfrage.
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Die Sicherheits-Forstjacke (4) hat signalfarbene Schulterpar-
tien und ist körperfreundlich und pfl egeleicht.
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Die Sicherheits-Latzhose (5) hat 22 Lagen Nylongewebe und
schützt vor Schnittverletzungen. Ihre Verwendung wird dringend
empfohlen.
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Arbeitshandschuhe (6) aus festem Leder gehören zur
vorschrifts mäßigen Ausrüstung und sind beim Arbeiten mit
der Motorsäge ständig zu tragen.
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Beim Arbeiten mit der Motorsäge sind Sicherheitsschuhe
bzw. Sicherheitsstiefel (7) mit griffi ger Sohle, Stahl kappe
und ein Beinschutz zu tragen. Das Sicherheitsschuhwerk mit
Schnitt schutzeinlage bietet Schutz vor Schnittverletzungen und
gewährleistet einen sicheren Stand.
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