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Gerätebeschreibung; Bestimmungsgemäße Verwendung - EINHELL MBF 550 Bedienungsanleitung

Metall-bohr- und fräsmaschine
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Anleitung MBF 550
25.02.2005
1.Gerätebeschreibung
1. Fräskopf
2. Kreuztisch
3. Maschinensäule
4. Arbeitsspindel
5. Getriebehebel
6. Drehzahlwahlschalter
7. Stellrad für Feinvorschub
8. Ein- / Ausschalter
9. Zahnkranzbohrfutter
10. Handkurbel für Querschlitten
11. Handkurbel für Längsschlitten
12. Tiefenanschlag
13. Befestigungsmutter für Neigungsverstellung
14. Drehkreuz
15. Spindelabdeckung
16. Klappbarer Späneschutz
2. Lieferumfang
Bohr-, Fräsmaschine
Bohrfutterschlüssel
Hakenschlüssel
Fixierstift
Werkzeug
3. Bestimmungsgemäße Verwendung
Diese Maschine ist zum Bohren, Tiefenfräsen und
Stirnfräsen von kleinen Werkstücken (max.
Abmessungen: 300 mm x 200 mm x 200 mm)
aus Metall, Kunststoff oder ähnlichen Materialien
bestimmt . Mit dem serienmäßigen Zahnkranzbohr-
futter dürfen nur Bohr- und Fräswerkzeuge mit einem
zylindrischen Schaft von max. 16mm verwendet
werden. Bei der Bearbeitung von Metall (ST37) sollte
der Werkzeugdurchmesser nicht mehr als 13mm
betragen. Es ist zudem auch möglich Werkzeuge mit
kegeligem Schaft (MK3) direkt in der Arbeitsspindel
aufzunehmen. Diese Bohr-, Fräsmaschine ist nur für
den Hausgebrauch geeignet und darf nicht für den
industriellen Einsatz verwendet werden. Die
Maschine darf nur nach ihrer Bestimmung verwendet
werden. Jede weiter darüber hinausgehende Ver-
wendung ist nicht bestimmungsgemäß.
Für daraus hervorgehende Schäden oder Verletz-
ungen aller Art haftet der Benutzer bzw. Bediener
und nicht der Hersteller. Bestandteil der bestimm-
ungsgemäßen Verwendung ist auch die Beachtung
der Sicherheitshinweise sowie die Montageanleitung
9:47 Uhr
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und Betriebshinweise in der Bedienungsanleitung.
Personen, die Maschine bedienen und warten, müs-
sen mit dieser vertraut und über mögliche Gefahren
unterrichtet werden. Darüber hinaus sind die gelten
Unfallverhütungsvorschriften genauestens einzuhal-
ten. Sonstige allgemeine Regeln in arbeitsmedizini-
schen und sicherheitstechnischen Bereichen sind zu
beachten.
Veränderungen an der Maschine schließen eine
Haftung des Herstellers und daraus entstehende
Schäden gänzlich aus. Trotz bestimmungsmäßiger
Verwendung können bestimmte Restrisikofaktoren
nicht vollständig ausgeräumt werden. Bedingt durch
Konstruktion und Aufbau der Maschinen können fol-
gende Punkte auftreten.
Berührung des Backenfutters in nicht abgedeck
ten Bereich.
Eingreifen von rotierende Teile ( Verletzungsge-
fahr )
Wegschleudern von Werkstücken und Werkstück-
teilen.
Durch die nicht im Einsatz befindlichen Dreh-
meißel besteht Verletzungsgefahr.
Werkstücke deren Durchmesser ein Durchschie-
ben des Werkstücks durch das Backfutter in
Richtung Spindelstock erlaubt, dürfen keinesfalls
hinten über die Maschinenbegrenzung heraus-
ragen. ( Verletzungsgefahr )
Gesundheitsschädliche Kühl- und Schmiermittel.
Beachten Sie auf umweltgerechte Entsorgung.
Berührung rotierender Bauteile im nicht abge-
deckten Bereich. Verletzungsgefahr!
Achtung Verletzungsgefahr! Den Backenfutter-
schlüssen immer sofort wieder Abziehen und
niemals stecken lassen!
Wegschleudern von Werkstücken und Werkstück-
teilen.
Verletzungsgefahr durch das nicht im Einsatz be-
findliche Fräswerkzeug.
Augenverletzungen durch wegfliegenden Spänen
und anderen Splitter. Tragen Sie unbedingt eine
Schutzbrille!
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