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Reaktionsfähigkeit beeinflusst ist, z.B. durch Drogen, Alkohol oder
Medikamente, sind nicht zugelassen.
• Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an dem Lüftungsgerät sind
zu beachten und vollzählig in lesbarem Zustand zu halten. Täglich
vor jeder Inbetriebnahme ist die Funktion aller Sicherheitseinrichtun-
gen zu überprüfen.
• Feuerstätten: Die einschlägig geltenden Vorschriften für den ge-
meinsamen Betrieb von Feuerstätte und Wohnungslüftung (Informa-
tionen über den Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks-
Zentralinnungsverband (ZVI)) sind zu beachten!
• Airflow-Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung dürfen nur dann
in Räumen mit anderen raumluftabhängigen Feuerstätten installiert
und betrieben werden, wenn deren Abgasabführung durch beson-
dere Sicherheitseinrichtungen (bauseitig) überwacht wird, die im
Auslösefall das Airflow-Lüftungsgerät abschalten.
Dem Montagepersonal sind weiterhin Hinweise zu geben über:
• Erforderliche Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln einschließ-
lich Anweisungen über die Erste Hilfe.
• Das Verbot, Sicherheitseinrichtungen zu ändern oder unwirksam zu
machen.
• Zulässige Betriebsdaten des Lüftungsgerätes.
2.3.1 Personalqualifikation und -pflichten
• Der Elektroanschluss, die Inbetriebnahme und die Einstellung des
Lüftungsgeräts darf nur durch Personal mit einer entsprechenden
Qualifikation unter Beachtung aller gültigen Normen, Regeln und
Vorschriften durchgeführt werden. Diese Personen müssen eine
spezielle Unterweisung über mögliche auftretende Gefahren erhal-
ten haben.
• Jede Person, die mit der Montage des Lüftungsgerätes befasst ist,
muss die komplette Montageanleitung und besonders das Kapitel
"Sicherheit" gelesen und verstanden haben.
• Fremdsprachiges Personal ist besonders intensiv zu schulen. Der
Käufer/ Betreiber hat sich zu versichern, dass fremdsprachige Mitar-
beiter die Montageanleitung auch wirklich verstanden haben.
• Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dür-
fen grundsätzlich nicht an dem Lüftungsgerät arbeiten.
2.3.2 Prüfung der hygienischen Anforderungen gemäß der VDI-
Richtlinie
Vor der Inbetriebnahme muss eine Abnahmeprüfung (siehe VDI 2079
und DIN EN 12599) des ganzen lufttechnischen Systems durchgeführt
und protokolliert werden, deren Bestandteil das installierte Lüftungsge-
rät ist.
In dem Protokoll muss die Überprüfung der hygienischen Anforderun-
gen gemäß der Richtlinie VDI 6022 beinhaltet und dokumentiert wer-
den. Der Betreiber muss jederzeit das Abnahmeprotokoll vorlegen kön-
nen. Ohne dieses kann der Hersteller nicht die Erfüllung der hygieni-
schen Anforderungen garantieren
Montageanleitung DUPLEX Roto / Roto-N – Stand 09/2019