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Batavus E-Motion Smart Bedieningsanleitung Seite 68

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  • DEUTSCH, seite 53
Garantiefrist E-Bike
Auf elektrische Teile Ihres E-Bikes (Display, Antriebsysteme und Akkupaket)
wird eine zweijährige Fabrikgarantie gewährt. Zur Garantiefrist der übrigen
Teile verweisen wir auf die in der Anleitung des Herstellers genannten
Garantiebedingungen.
Normaler Verschleiß und Altern wird vor der Garantie ausgeschlossen.
Reinigen Sie das Fahrrad nicht mit einem Hochdruckreiniger.
Ein kräftiger Wasserstrahl kann die Elektronik beschädigen.
In diesem Fall verfällt der Garantieanspruch.
Gesetzliche Anforderungen
Gemäß der europäischen Gesetzgebung ist das beschriebene Fahrzeug
ein Fahrrad, da es die folgenden Anforderungen erfüllt:
Ab 6 km/Stunde ist die Unterstützung nur aktiv, wenn der Fahrer selbst in
die Pedale tritt.
Die Unterstützung ist aktiv bis zu einem Maximum von 25 km/Stunde.
Die gelieferte Höchstleistung beläuft sich auf 250 Watt.
Umweltschutz
Gemäß Umweltschutzregelung des zuständigen niederländischen
Ministeriums VROM zur Rücknahme und Entsorgung von Batterien
und Akkus empfehlen wir, ein defektes Batteriepaket bei Ihrem
Fachhändler abzugeben. Er ist verpflichtet, das Batteriepaket
zurückzunehmen, und kümmert sich um die weitere Entsorgung
durch den Hersteller.
Regelmäßige Wartung und Fehlerbeseitigung
Ihr E-Bike benötigt regelmäßige Wartung in bestimmten Intervallen.
Ihr Fachhändler kann Sie hinsichtlich des optimalen Gebrauchs Ihres
Fahrrades genau beraten und informieren. Bei Fragen oder Problemen
in Zusammenhang mit Ihrem E-Bike wenden Sie sich bitte an Ihren
Fachhändler.
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