12) Gewährleistung
12.1) Allgemeines
Wir möchten Ihnen danken, dass Sie eines unserer Produkte erworben und damit Ihr Vertrauen
in unser Produkt gesetzt haben.
Um langfristig einen sicheren und effizienten Betrieb sicherzustellen, empfehlen wir regelmäßige
Kontrollen und Wartungen des Produkts.
Ihr Fachhandwerker und unsere Kundendienstabteilung können Ihnen dabei behilflich sein..
Für dieses Gerät gilt eine Gewährleistung, die alle Herstellerfehler abdeckt. Die Gewährleistungs-
frist beginnt ab dem auf der Rechnung des Heizungsfachmanns angegebenen Kaufdatum.
Die Gewährleistungsfrist ist in unserer Preisliste aufgeführt. Als Hersteller können wir keinesfalls
haftbar gemacht werden, wenn das Gerät nicht ordnungsgemäß verwendet, unzureichend oder
gar nicht gewartet oder nicht ordnungsgemäß installiert wird (es liegt in Ihrer Verantwortung, die
ordnungsgemäße Installation durch einen qualifizierten Heizungsfachmann sicherzustellen).
Im Besonderen übernehmen wir keine Haftung für Materialschäden, immaterielle Verluste oder
Verletzungen durch eine Anlage, die nicht die folgenden Bestimmungen erfüllt:
•
Gesetzliche oder behördliche Vorschriften oder von den örtlichen Behörden erlassene Bestim-
mungen.
•
Nationale oder lokale Vorschriften und besondere Bestimmungen im Hinblick auf die Installa-
tion
•
Unsere Anleitungen und Installationsanweisungen, besonders im Hinblick auf die regelmäßige
Wartung der Geräte.
Unsere Gewährleistung ist auf den Ersatz oder die Reparatur der defekten Teile beschränkt, wie
sie von unserem technischen Serviceteam festgestellt werden. Arbeits-, Überführungs- oder Tran-
sportkosten sind nicht inbegriffen.
Unsere Gewährleistung deckt nicht die Ersatz- oder Reparaturkosten für Teile ab, die aufgrund
von normalem Verschleiß, nicht ordnungsgemäßer Verwendung, der Einwirkung nicht qualifizier-
ter Dritter, unzureichender oder nicht ordnungsgemäßer Überwachung oder Wartung, ungeei-
gneter Stromversorgung oder ungeeigneter oder qualitativ mangelhafter Kraftstoffe beschädigt
werden.
Die Rechte gemäß der europäischen Richtlinie 99/44/EWG, in Kraft getreten durch die gesetzliche
Verordnung Nr. 24 vom 2. Februar 2002 und veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 57 vom 8. März 2002,
bleiben in Kraft.
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EnEV
Montage und bedienungsanleitung cod. 123604 Agg. 26/06/2019