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Montageanleitung; Technische Daten; Wichtige Hinweise - Gaggenau VL 051-107 Bedienungs- Und Montageanleitung

Automatisch herausfahrbare muldenlüftung
Inhaltsverzeichnis

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6. Montageanleitung

6.1 Technische Daten

Anschlußwert: 260 W
Gewicht: 19 kg
Zum Absaugen ist ein Gebläsebaustein erforderlich.
Technische Änderungen vorbehalten.

6.2 Wichtige Hinweise

Das Gerät darf nur von einem autorisierten Fach-
mann angeschlossen werden. Der Fachmann ist
für die einwandfreie Funktion des Gerätes am
Aufstellungsort verantwortlich. Er hat dem Benutzer
die Funktionsweise des Gerätes anhand der
Bedienungsanleitung zu erklären. Dem Benutzer
ist zu erklären, wie er im Bedarfsfall das Gerät
stromlos machen kann.
Die Abluft kann in einen Lüftungsschacht oder
durch die Außenwand direkt ins Freie geleitet
werden. Bei Abluftbetrieb der Muldenlüftung und
gleichzeitigem Betrieb schornsteinabhängiger
Feuerungen muß für ausreichende Zuluft gesorgt
werden.
Es ist nicht erlaubt, die Abluft in einen in Betrieb
befindlichen Rauch- bzw. Abgaskamin oder in
einen Schacht, der eine Verbindung zum Heizkeller
hat, zu leiten. Wenn Sie die Abluft in einen nicht
in Betrieb befindlichen Kamin leiten wollen, ist
vorher der zuständige Bezirksschornsteinfeger
zu befragen.
Wird in demselben Raum, in dem eine
Muldenlüftung im Abluftbetrieb eingesetzt wird,
gleichzeitig eine raumluftabhängige Feuerungs-
stätte betrieben, so ist bei der Planung ein Schorn-
steinfeger hinzuzuziehen. Es muß für ausreichende
Zuluft gesorgt werden. Die einschlägigen Bau- und
Sicherheitsvorschriften sind zu beachten.
Wird im selben Raum, in dem die Muldenlüftung
montiert ist, ein Holz-, Kohle-, Gas- bzw. Ölofen
oder ein offener Kamin betrieben, so muß für
ausreichende Zuluft gesorgt werden.
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Es muß für eine ausreichende Belüftung des
Raumes gesorgt werden, wenn eine Muldenlüftung
und Geräte, die mit nichtelektrischer Energie
betrieben werden, gleichzeitig benutzt werden. Es
sind bei der Ableitung der Abluft die behördlichen
Vorschriften zu beachten.
Die Installation der Muldenlüftung ist unter
Beachtung der einschlägigen Vorschriften der
Energieversorgungsunternehmen sowie der
Bauverordnungsvorschriften der Länder vorzu-
nehmen.
Ein gefahrenloser Betrieb ist möglich, wenn der
Unterdruck im Aufstellungsraum der Feuerstätte
von 4 Pa (0,04 mbar) nicht überschritten wird. Dies
kann erreicht werden, wenn durch nicht verschließ-
bare Öffnungen z.B.: in Türen, Fenstern, Zuluft-/
Abluftmauerkasten oder andere technische Maß-
nahmen die Verbrennungsluft nachströmen lassen.
Als Abluftleitung können flexible Aluminiumrohre,
korrosionsgeschützte Blechrohre sowie Abluftrohre,
deren Baustoff der Brandklasse B1 nach DIN 4102
entspricht, verwendet werden. Die Abluftrohre
sollten eine Nennweite von 150 mm aufweisen.
Der seitliche Abstand zum daneben eingebauten
Gerät muß 8 mm betragen.
Bei zwei Vario-Geräten ist die Muldenlüftung
zwischen diesen einzubauen. Bei Verwendung von
4-Platten Kochmulden ist der Einsatz von 2 Mulden-
lüftungen rechts und links neben der Kochmulde
zu empfehlen. Die hohe Luftleistung bedingt aus-
reichende Luftzufuhr.
Um das Eindringen von Wasser, wie z.B. Kondens-
wasser oder Regenwasser aus nicht abgedecktem
Abluftschacht, in die Abluftleitung zu verhindern,
ist in der Abluftleitung unser Kondenswasserab-
scheider RV 060-150 einzubauen. Die Vorrichtung
des Kondenswasserabscheiders muß nach der
Montage noch zugänglich sein.

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