Umweltschutz
Ihr Soundprozessor enthält bestimmte
elektronische Teile, die unter die Richtlinie
2002/96/EG über Elektro und Elektronik
Altgeräte fallen. Tragen Sie dazu bei, unsere
Umwelt zu schützen, indem Sie den Sound
prozessor und die Batterien nicht über den
unsortierten Hausmüll entsorgen. Bitte führen
Sie Ihren Soundprozessor entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften vor Ort dem
RecyclingKreislauf zu.
Verriegelbares Standard
Batteriemodul
Beachten Sie die vom Hersteller empfohlenen
Betriebsbedingungen für die Einwegbatterien
des Soundprozessors.
94
Zertifizierung und angewandte
Standards
Die Soundprozessoren der CP900 Serie
entsprechen den wesentlichen Bestimmun
gen des Anhangs 1 der Richtlinie
90/385/EWG des Rates zur Angleichung
der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten
über aktive implantierbare medizinische
Geräte gemäß dem Konformitätsbewer
tungsverfahren in Anhang 2 (EGKonformi
tätserklärung [vollständiges Qualitäts
sicherungssystem]) sowie den wesentlichen
Bestimmungen der Richtlinie 1999/5/EG
über Funkanlagen und Telekommunikations
endeinrichtungen und die gegenseitige
Anerkennung ihrer Konformität, Anhang IV
(Konformitätsbewertungsverfahren).
Die Genehmigung zum Anbringen der
CEKennzeichnung wurde 2013 erteilt.
Geräteklassifikation
Ihr Soundprozessor gehört zum Gerätetyp B
mit interner Stromversorgung, entsprechend
dem internationalen Standard IEC 60601
1:2005 – Medizinische elektrische Geräte –
Teil 1: Allgemeine Festlegungen für die
Sicherheit einschließlich der wesentlichen
Leistungsmerkmale.