.3. Wenn der Ersatz, die Wartung oder die Reinigung von gewissen Teilen und Komponeten
des Produktes in bestimmten Zeitabständen durchgeführt werden müssen, so ist die Garantie
nur dann gültig, wenn der genannte Zeitraum korrekt eingehalten worden ist.
EINSCHRäNKUNGEN
3.. Die vorliegende Garantie gilt nur dann, wenn das Produkt an Verbraucher veräussert wur-
de, wobei unter "Verbraucher" jene Person zu verstehen ist, die das Produkt zu solchen Zwek-
ken erwirbt, die mit ihrer beruflichen Aktivität nichts zu tun haben.
3.. Bei normalem Verschleiss aufgrund der Verwendung des Produktes wird keine Garantie
gewährt. Wenn der Fall auftritt, geht in Verbindung mit Teilen, Komponenten und/oder Ersatz-
oder Verbrauchsmaterialien, wie Schlössern, Lagern und Dichtungselementen das in den mit-
gelieferten Produktunterlagen Angeführte vor.
3.3. Die Zubehörelemente für "Filterpumpen", wie beispielsweise Schaltschränke, Transforma-
toren, Schutzausrüstungen, etc., sind in der vorliegenden Garantie nicht eingeschlossen, aus-
ser dann, wenn sie ausdrücklich angefünrt sind.
3.4. Es fallen nur die Mängel unter die Garantie, die einzig und allein durch Materialdefekte und/
oder Arbeitskräfte verursacht wurden. Die Garantie deckt die Fälle nicht ab, in denen das Pro-
dukt: (i) unsachgemäss verwendet, (ii) von nicht authorisierten Personen installiert, repariert und
gewartet oder manipuliert oder (iii) mitnicht Originalteilen repariert oder gewartet wurde. Nicht
von der Garantie abgedeckt sind die Defekte, die durch den versehentlichen oder unsachgemäs-
sen Gebrauch entstehen, wie beispielsweise:
•
Verwendung der Pumpe im Trockenen.
•
Falsche Dosierung der chemischen Produkte im Schwimmbad.
•
Wasserschäden, die durch Umstände hervorgerufen werden, die nicht den Förderleistun
gen der Pumpe zuzuschreiben sind.
•
unzureichende Belüftung.
•
Verwendung in einem anderen Bereich, als dem der Wasserfiltrierung in
Schwimmbädern.
3.5. Wenn die Vertragswidrigkeit des Produktes eine Folge der falschen Installation oder Inbe-
triebnahme ist, so ist die Garantie nur wirksam, wenn die genannte Installation oder Inbetrieb-
nahme im Kaufvertrag des Produktes eingeschlossen ist und vom Verkäufer, bzw. unter seiner
Verantwortlichkeit vorgenommen wurde.
3.6. In die dreiphasigen Motoren ist eine Sicherung mit Thermistoren (temperaturabängige Wi-
derstände; PTC-Sicherung) eingebaut. Ihr Anschluss muss über ein PTC-Steuermodul erfolgen
(wobei das Anschlussschema abhängig ist vom Steuermodul, das von jedem Monteur indivi-
duell ausgewählt wird). Unterlassen des Anschlusses der PTC-Sicherung oder ein Fehler beim
genannten Anschluss führt zum Garantieverlust für alle Aspekte, die sich auf den Motor bezie-
hen, da der Anschluss desselben in diesem Fall auf inkorrekte Art und Weise erfolgt ist.
S I G N A T U R E