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Allgemeine Sicherheitsvorschriften - HTC 130 Bedienerhandbuch

Bodenschleifmaschine
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  • DEUTSCH, seite 31

Allgemeine Sicherheitsvorschriften

 HTC 130 darf ausschließlich für das Schleifen und Polieren von Naturstein, Terrazzo,
Beton oder anderen in diesem Handbuch erwähnten Materialien angewandt werden.
 HTC 130 darf nicht angewandt werden, wenn Explosions- oder Brandgefahr besteht.
 Stets persönliche Schutzausrüstung wie Schuhe mit Stahlkappen, Gehörschutz,
Schutzbrille und Schutzhandschuhe tragen*.
 Die Maschine darf nicht mit angehobenem Schleifkopf gestartet werden. Die
Schleifscheibe soll immer auf der zu bearbeitenden Unterlage aufliegen.
 Maschine nur starten, wenn der vorgesehene Staubschutz montiert ist.
 Der Tank darf ausschließlich mit kaltem Wasser gefüllt werden.
 Zum Wechsel der Schleifscheibe ist die Stromversorgung der Maschine zu unterbrechen.
 Vorsicht beim Füllen des Tanks, so daß elektische Gefahren vermieden werden.
 Beim Anheben der Maschine sind die Anweisungen auf Seite 6 zu befolgen.
 Beim Trockenschleifen muß ein Staubabscheider von ausreichender Kapazität an die
Maschine angeschlossen sein.
 Wartungs- und Servicearbeiten dürfen nur von geschultem Personal ausgeführt werden.
 Auf schrägen Ebenen darf die Maschine nicht angewandt werden.
 VORSICHT: Manche Bauteile unter der Maschine können scharfe Kanten aufweisen.
Während der Arbeit darf sich ausschließlich der Bediener im Arbeitsbereich der
* Beton- und Steinmehl haben stark austrocknende Wirkung. Schutzhandschuhe tragen!
HTC 130
!WARNUNG!
Maschine aufhalten!
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