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Schornstein; Werkstoffe Und Bauteile; Gebäude- Und Standsicherheit; Brand- Und Wärmeschutz - Schmid Profi Plus 7 Montageanleitung

Heizeinsätze
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Inhaltsverzeichnis

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3. Schornstein

Für einen optimalen Ver-
brennungsprozess
braucht
man einen Mindestluftzug.
Der Zug wird maßgeblich
durch die Höhe und den
Querschnitt
des
Schorn-
steins bestimmt.
Abb. 3.1
Beispiel: Schornsteinsituation
Die einwandfreie Funktion des Heizeinsatzes ist
insbesondere von der wirksamen Schornsteinhöhe
und vom Querschnitt des Schornsteins abhängig.
Schadstoffarme Heizeinsätze benötigen nicht mehr
so
große
Schornsteinquerschnitte.
vor dem Einbau der Heizanlage der Schornstein
auf diese Punkte nach den örtlichen Vorschriften
(DIN V 18160 Teil. 1) geprüft werden – Rücksprache
beim zuständigen Bezirksschornsteinfeger.
Der Schornsteinanschluss ist gemäß DIN V 18160
Teil 1 auszuführen. Alle in den Schornstein führenden
Öffnungen (auch Reinigungstüren und Kondensatab-
läufe) müssen dicht schließen!
Unzulässige Bereiche für Schornsteinmündungen
0,4 m
Dachneigung größer 20°
2,3 m
0,4 m
1 m
Dachneigung größer 20°
15
m*
Abb. 3.2
Beispiel: Schornsteinmündungen
*
Bei einer Feuerungsanlage mit eine Gesamtleistung bis 50 kW muss
der Schornstein in einem Umkreis von 15 m die Oberkante von Türen,
Fenstern oder Lüftungsöffnungen um 1 m überragen.
4

4. Werkstoffe und Bauteile

Querschnitt
Stoffe
den Verwendungszweck geeignet sein und ent-
sprechend
kennzeichnet sein. Die an sie gestellten Anforde-
rungen
sind einzuhalten. Stoffe und Bauteile, die nach
behördlichen Vorschriften eine Zulassung benötigen,
müssen amtlich zugelassen sein und den Zulas-
sungsbestimmungen entsprechen. Dämmstoffe müs-
sen der Baustoffklasse A 1 nach DIN 4102 Teil 1 mit
einer oberen Anwendungstemperatur von mindestens
700° C (Prüfung nach DIN EN 14303) entsprechen,
(Dämmstoffkennziffer nach AGI-Q 132 erforderlich),
an keiner Stelle darf sie die Ziffernfolge „99" beinhal-
ten! Die Nennrohdichte der Dämmstoffe darf 80 kg/m³
nicht unterschreiten.
5. Gebäude- und Standsicherheit
Deshalb
muss
Die Kachelöfen / Putzöfen dürfen nur auf ausreichend
tragfähigen Böden bzw. Geschossdecken aufgesetzt
werden. In Decken ohne ausreichende Quervertei-
lung, z. B. Holzbalkendecke, dürfen nur Lasten ein-
geleitet werden, wenn eine entsprechende Lastver-
teilung, z. B. durch eine armierte Stahlbetonplatte von
mindestens 60 mm Dicke, erfolgt.
6. Brand- und Wärmeschutz
Kachelöfen / Putzöfen dürfen bei größter Wärmebe-
lastung die zu schützenden Bauteile nicht unzulässig
hoch erwärmen.
Zu schützende Wände, Böden und Decken sowie
2,3 m
Anbauteile und Schornstein des Bauwerks sind so zu
dämmen / schützen, dass keine höheren Temperatu-
ren als nach der Landesbauordnung (LBO), in der Re-
gel 85° C, auftreten.
Zugehörige Verordnungen (z. B. FeuVO, Seite 3)
sind einzuhalten.
2,3 m
Der Mindestschutz für Anbauwände muss nach den
Punkten 6.2 der neuesten Technischen Regeln des
Ofen- und Luftheizungsbauerhandwerks erfolgen.
und
Bauteile
(Bauprodukte)
der
Landesbauordnung
sowie
die
einschlägigen
(TR OL 6)
müssen
für
(LBO)
ge-
DlN/EN-Normen

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