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Vorschriften; Aufbau - Schmid Profi Plus 7 Montageanleitung

Heizeinsätze
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Inhaltsverzeichnis

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1. Vorschriften

Die Technischen Dokumente sind vor der Installation und der Erstinbetriebnahme zu lesen!
Es müssen die einschlägigen Normen und Richtlinien eingehalten werden.
Bitte beachten Sie beim Anschluss und dem Betrieb der Ofenanlage neben den örtlichen, feuerpolizeilichen und
baurechtlichen Vorschriften, auch die folgenden Verordnungen:
FeuVO
TR OL
1. BImschV
1. Bundes-Immissionsschutzverordnung
EnEv
LBO
DIN EN 13229
DIN EN 13384-1/2
DIN 18160
SN EN 13229
LRV
VKF

2. Aufbau

Die Montageanleitung muss vom Ersteller der Ofen-
oder Heizanlage beachtet werden, da er für die Funk-
tion und Sicherheit verantwortlich ist!
2.1
Planung,
Berechnung
Kachelofens / Putzofens muss nach den neuesten
Technischen Regeln des Ofen- und Luftheizungsbau-
erhandwerks erfolgen. (TR OL)
Dort sind z. B. die Anforderungen an die zu verwenden-
den Werkstoffe und Bauteile, Berechnungen und Aus-
führung einschließlich Brand-, Wärme-, Mindestschutz,
Heizgaszüge, Verbrennungsluftversorgung usw., vor-
geschrieben.
2.3 Die einschlägigen Vorschriften der Landesbau-
ordnung, der Feuerungsverordnung und Verwaltungs-
vorschriften sind einzuhalten. Nationale und örtliche
Bestimmungen müssen erfüllt werden.
2.4
Es müssen mindestens 4m³ Raumvolumen pro
kW Nennwärmeleistung vorhanden sein.
2.5 Die erforderliche Heizlast muss nach TR OL er-
rechnet werden. Die Nennwärmeleistung der Heizein-
sätze muss in einem vertretbaren Verhältnis zur Heiz-
last stehen. Für die einwandfreie Funktion und den
Feuerungsverordnung
Technischen Regeln des Ofen- und Luftheizungsbauerhandwerks
Energieeinsparverordnung
Landesbauordnung
Kamineinsätze einschließlich offene Kamine für feste Brennstoffe
Abgasanlagen – Wärme- und strömungstechnische Berechnungsverfahren
Abgasanlagen / Hausschornsteine
Kamineinsätze einschließlich offene Kamine für feste Brennstoffe (Schweiz)
Luftreinhalte-Verordnung (Schweiz)
Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (Schweiz)
und
Ausführung
des
wirtschaftlichen Betrieb ist die richtige Größe des
Heizeinsatzes sehr wichtig! Alle Heizeinsätze sind
Zeitbrandfeuerstätten, sie werden ausschließlich als
Zusatzheizung betrieben.
2.6 Heizeinsätze, die über einen separaten Außen-
luftanschluss (Ø 125 mm oder 150 mm) verfügen, kön-
nen mit Verbrennungsluft außerhalb des Aufstellrau-
mes versorgt werden.
2.7
Bei der Planung von Feuerstätten in Wohn- und
Heizräumen ist für genügend nachströmende Luft zu
sorgen, wenn die Verbrennungsluft aus dem Aufstell-
raum bezogen wird. Der Nachweis der ausreichenden
Verbrennungsluftversorgung ist gemäß Arbeitsblatt
3 der neuesten Technischen Regeln des Ofen- und
Luftheizungsbauerhandwerks vorzunehmen.
2.8 Transportschäden melden Sie bitte umgehend
Ihrem Lieferanten!
2.9
Unsachgemäß ausgeführte Arbeiten können zu
Verletzungen und Sachschäden führen!
2.10 Nach jedem Heizeinsatz muss grundsätzlich
eine Nachschaltfläche angeschlossen werden. Die-
ses können individuell gesetzte keramische Züge
oder industriell gefertigte Nachheizkästen sein.
3

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