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Allgemeine Sicherheitshinweise; Sorgfaltspflicht Des Betreibers; Maßnahmen Zum Sicheren Betrieb Des Reinigungs- Und Desinfektionsgerätes - Meiko TOPIC 10.2 Gebrauchsanweisung

Reinigungsgerät und desinfektionsgerät
Inhaltsverzeichnis

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Gebrauchsanweisung Reinigungs- und Desinfektionsgerät TOPIC.2
ACHTUNG!
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ACHTUNG!
Datei: 7_TOPIC.2_9647844_Betriebsanleitung_DE_2008-01-01.doc
MEIKO Maschinenbau GmbH & Co. KG, Englerstr. 3, D-77652 Offenburg, Tel.: 0781/203-0, Fax: 0781/203-1229
4

Allgemeine Sicherheitshinweise

4.1

Sorgfaltspflicht des Betreibers

Das Reinigungs- und Desinfektionsgerät wurde unter Berücksichtigung einer Risiko und
Gefahrenanalyse und nach sorgfältiger Auswahl der einzuhaltenden harmonisierten
Normen, sowie weiterer technischer Spezifikationen konstruiert und gebaut.
Das Reinigungs- und Desinfektionsgerät entspricht damit dem Stand der Technik und
gewährleistet ein Höchstmaß an Sicherheit.
Diese Sicherheit kann in der betrieblichen Praxis jedoch nur dann erreicht werden, wenn
alle dafür erforderlichen Maßnahmen getroffen werden.
Es
unterliegt
der
Desinfektionsgerätes, diese Maßnahmen zu planen und ihre Ausführung zu kontrollieren.
Maßnahmen zum sicheren Betrieb des Reinigungs- und
Desinfektionsgerätes:
Der Betreiber muss insbesondere sicherstellen, dass ...
... das Reinigungs- und Desinfektionsgerät nur seiner Zweckbestimmung entsprechend
verwendet werden darf. Bei anderweitiger Benutzung oder Bedienung können Schäden
oder Gefahren entstehen, für die wir keine Haftung übernehmen
(siehe Kapitel „Bestimmungsgemäße Verwendung").
... Aufstellungs-, Montage- , Inbetriebnahme-, Reparatur- und Wartungsarbeiten am
Reinigungs- und Desinfektionsgerät nur von einer ausgebildeten und von MEIKO
geschulten und autorisierten Fachkraft ausgeführt werden dürfen!
... das Personal regelmäßig in allen zutreffenden Fragen von Arbeitssicherheit und
Umweltschutz unterwiesen wird, sowie die Gebrauchsanweisung und insbesondere die
darin enthaltenen Sicherheitshinweise kennt.
... das Reinigungs- und Desinfektionsgerät nur in einwandfreiem, funktionstüchtigen
Zustand und wenn alle Schutzeinrichtungen und Verkleidbleche montiert sind, betrieben
wird.
Keine Gegenstände auf das Reinigungs- und Desinfektionsgerät abstellen.
Übermäßige Mengen von Zellstoff oder Ähnlichem und Utensilien, die nicht der
bestimmungsgemäßen Verwendung entsprechen, dürfen nicht in das Gerät eingebracht
werden. Verstopfungsgefahr!
Eine Zugabe von Lösungsmittel in die Waschkammer ist zu unterlassen.
ACHTUNG! Explosionsgefahr
Änderungen in Ausführung und Konstruktion vorbehal ten!
Sorgfaltspflicht
des
Update: 2012-02-24, S. 8
Betreibers
des
Reinigungs-
9647844
und
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