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Sicherheitstechnische Ausrüstung Nach Eg-Baumusterprüfung; Bauteilkennzeichnung; Anforderungen An Alternative Sicherheitstechnische - Bosch Uni Condens 8000 F Installations- Und Wartungsanleitung Für Den Fachmann

50 - 115 kw
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Inhaltsverzeichnis

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11.2
Sicherheitstechnische Ausrüstung nach EG-Baumusterprüfung
Die nachfolgend genannten Ausrüstungsteile sind Be-
standteil der EG-Baumusterprüfung. Daher empfehlen
wir den Bezug der sicherheitstechnischen Ausrüstung
mit dem Kessel.
Die folgende sicherheitstechnische Ausrüstung ist in der Bauartzulassung der Kessel enthalten:
Sicherheitstechnisches Bauteil
1)
Minimaldruckwächter
als Wasser-
mangelsicherung
Minimaldruckbegrenzer als Wasser-
mangelsicherung
Wasserstandsbegrenzer als Wasser-
mangelsicherung
Maximaldruckbegrenzer
Sicherheitstemperaturbegrenzer
Tab. 17 Zulassungskennzeichen der sicherheitstechnischen Zusatzausstattung nach EN 12828:2003 für die Brennwertkessel Uni Condens 8000 F
1) Mit steckerfertigem Anschlusskabel für Bosch-Regelgeräte, nur zulässig bis 300 kW. Bei Kesselgröße > 300 kW ist nach EN 12828:2003 eine Wassermangelsicherung
oder eine geeignete Ersatzmaßnahme, z. B. Minimaldruckbegrenzer erforderlich.
11.3

Anforderungen an alternative sicherheitstechnische

Ausrüstungsteile und weitere Ausrüstungsteile
Wenn für die sicherheitstechnische Ausrüstung abwei-
chende Typen wie in Tabelle 17 dargestellt eingesetzt
werden, müssen die unten genannten Hinweis zwingend
beachtet werden, da sonst die Bauartzulassung des
Kessels erlischt!
11.3.1 Anforderungen an das Sicherheitsventil
• Das Sicherheitsventil muss für das Abblasen von Warmwasser geeig-
net sein (z. B. über bauteilgeprüfte Geräte mit der Kennzeichnung
TÜV.SV...D/G/H).
• Die Rohrleitung zwischen Kessel und Sicherheitsventil muss ohne
Verengung ausgeführt werden. Der Druckverlust in der Rohrleitung
zwischen Kessel und Sicherheitsventil muss gering gehalten werden.
• Das Sicherheitsventil muss die Nennwärmeleistung bei Volllast bei
dem vorgesehenen Überdruck sicher abführen können.
• Der Druckverlust der Abblaseleitung darf nicht mehr als 10 % des
Nenndrucks des Sicherheitsventils überschreiten.
• Das Sicherheitsventil muss zugänglich am Wärmeerzeuger oder in
seiner unmittelbaren Nähe in der Vorlaufleitung eingebaut sein, ohne
Absperrung zwischen Wärmeerzeuger und Sicherheitsventil.
11.3.2 Anforderungen an den Sicherheitstemperaturbegrenzer
• Es müssen geeignete Geräte für das Ansprechen eingesetzt werden
(z. B. über bauteilgeprüfte Geräte mit der Kennzeichnung TÜV.STB...
oder Geräte nach EN 60730-2-9 (Gerätetyp 2) oder EN 14597).
• Zur Einstellung Sicherheitstemperaturbegrenzer Hinweis in
Kapitel 3.11 beachten.
• Es dürfen keine Begrenzer mit Zeitverzögerung eingesetzt werden.
• Der Begrenzer wird üblicherweise mit dem sogenannten Fühlerpaket
in den dafür vorgesehenen Muffenstutzen mit Tauchhülse installiert.
Bei anderen Geräten ist die Einbausituation zu überprüfen. Ab Werk
ist die Tauchhülse eingeschraubt.
11.3.3 Anforderungen an den Maximaldruckbegrenzer
• Es müssen geeignete Geräte für das Ansprechen bei steigendem
Druck eingesetzt werden (z. B. über bauteilgeprüfte Geräte mit der
Kennzeichnung TÜV.SDB...S...).
• Hinweise in Installationsanleitung Kapitel 3.13 beachten.
• Es dürfen keine Begrenzer mit Zeitverzögerung eingesetzt werden.
• Der Begrenzer sitzt an der Kesselsicherheitsgruppe ( Kapitel 2.11
und 2.12) Anschlussmöglichkeit mit G ½ ".
Uni Condens 8000 F
Einsatz bei Kesselgröße
Kesselleistung 300 kW
Kesselleistung > 300 kW
Kesselleistung > 300 kW
Kesselleistung > 300 kW
generell
Fabrikat
Fantini Cosmi B01AS1
Sauter DSL 143 F001
Sasserath SYR
09333.20.011
Sauter DSH 143 F001
Sauter RAK 13.5050 B
11.3.4 Anforderungen an den Minimaldruckwächter als Wasser-
mangelsicherung
• Es müssen geeignete Geräte für das Ansprechen bei fallendem Druck
eingesetzt werden (z. B. über bauteilgeprüfte Geräte mit der Kenn-
zeichnung TÜV.SDB F...).
• Hinweise in Installationsanleitung Kapitel 5.6 beachten.
• Es dürfen keine Begrenzer mit Zeitverzögerung eingesetzt werden.
• Der Begrenzer sitzt an der Kesselsicherheitsgruppe ( Kapitel 2.11
und 2.12) Anschlussmöglichkeit mit G ½ ".
11.3.5 Anforderungen an den Minimaldruckbegrenzer als Wasser-
mangelsicherung
• Es müssen geeignete Geräte für das Ansprechen bei fallendem Druck
eingesetzt werden (z. B. über bauteilgeprüfte Geräte mit der Kenn-
zeichnung TÜV.SDB F...).
• Hinweise in Installationsanleitung Kapitel 5.6 beachten.
• Der Begrenzer sitzt an der Kesselsicherheitsgruppe ( Kapitel 2.11
und 2.12) Anschlussmöglichkeit mit G ½ ".
11.3.6 Anforderungen an den Wasserstandsbegrenzer als Was-
sermangelsicherung
• Es müssen geeignete Geräte für das Ansprechen bei Wassermangel
eingesetzt werden (z. B. über bauteilgeprüfte Geräte mit der Kenn-
zeichnung TÜV.HWB... oder TÜV.WB...).
• Der Wasserstandsbegrenzer wird auf dem Kessel aufgebaut; An-
schlussmöglichkeit G 2".
11.3.7 Anforderungen an den Brenner
• Ölbrenner zertifiziert nach EN 267.
• Gasbrenner zertifiziert nach EN 676.
• EMV- und Niederspannungsrichtlinie und weitere zutreffende euro-
päische Richtlinien einhalten.
• Hinweise in Kapitel 2.2 sind zu beachten.
11.3.8 Kesselsteuerung
• EMV- und Niederspannungsrichtlinie sind einzuhalten.
• Hinweise in Kapitel 3.11 sind zu beachten.
Anlagenbeispiele | 41

Bauteilkennzeichnung

Eignung durch Prüfbericht nachge-
wiesen
TÜV ID ...6022
TÜV.HWB. ... .190
TÜV ID ... 6023
TÜV ID: 0000006982
6 720 820 715 (2016/10)

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