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Montage; Vor- Und Rücklauf; Füll- Und Entleerungseinrichtung; Ausdehnungseinrichtung - Junkers SUPRASTAR series Handbuch

Gas-heizkessel
Inhaltsverzeichnis

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6.2

Montage

Vor Anschluss des Kessels an das Heizungsnetz
müssen die Leitungen, besonders bei äIteren
Anlagen, gespült und von den Rückständen gereinigt
werden.
Es wird empfohlen, in der Anlage an geeigneter Stelle
eine Fülleinrichtung vorzusehen.
6.2.1
Vor- und Rücklauf
Anschlüsse trennbar und verspannungsfrei herstel-
len. Ein Vertauschen der Anschlüsse ist nicht zuläs-
sig. Für Schäden, die durch falschen Anschluss ent-
stehen, haftet der Hersteller nicht.
Vor- und Rücklauf sowie Speichervorlauf (bei DCP)
sind an der Kesselrückseite herausgeführt.
Wird kein Warmwasserspeicher angeschlossen,
muss der Speichervorlaufanschluss bei Ausführung
DCP auf der Kesselrückseite abgestopft werden.
6.2.2
Füll- und Entleerungseinrichtung
Die Kessel sind auf der Rückseite mit einer Entlee-
rungseinrichtung versehen, eine Schlauchanschluss-
tülle ist ebenfalls im Lieferumfang enthalten.
Zum FülIen der Anlage ist bauseits ein eigener Füll-
hahn an geeigneter Stelle vorzusehen. Die Füllein-
richtung sollte möglichst weit vom Kessel entfernt
installiert werden. Die gesamte Anlage muss vollstän-
dig entleerbar sein.
6.2.3

Ausdehnungseinrichtung

Geschlossene Anlagen nach DIN 4751 TeiI 2 sind mit
einem bauteilgeprüften Ausdehnungsgefäß für einen
Betriebsdruck von mindestens 3 bar auszurüsten.
Die Sicherheitsleitung zum Ausdehnungsgefäß muss
mindestens in DN 20 (lichte Weite) ausgeführt sein.
Die Kessel der Ausführung DCP bis einschließlich
24 kW sind mit einem entsprechenden, eingebauten
Membran-Ausdehnungsgefäß für einen Betriebs-
druck von 3 bar ausgerüstet. Zur Wartung des einge-
bauten Ausdehnungsgefäßes muss der Kessel nach
DIN 4751 Teil 2 gegen das Heizungsnetz absperrbar
sein.
Bei einer Heizwasser-Mitteltemperatur von 80°C
(90/70) und einer statischen Anlagenhöhe bis 7,50 m
über dem Kessel eignet sich das eingebaute Ausdeh-
nungsgefaß, unter Berücksichtigung einer 1%-igen
Wasservorlage, bis zu einem Anlageninhalt von:
-
120 Liter bei KN 12-8 DCP
-
160 Liter bei KN 18-8 DCP
-
210 Liter bei KN 24-8 DCP
lst das eingebaute Ausdehnungsgefäß für den vorlie-
genden Anwendungsfall zu klein muss bauseits ein
zweites Gefäß montiert werden das für die erforderli-
che Rest-Ausdehnungskapazität nach DIN 4807
Teil. 2 auszulegen ist.
14
Für die Kessel der Ausführung DP ist das Ausdeh-
nungsgefäß bauseits zu liefern und in seiner
Kapazität nach den Unterlagen und Richtlinien der
Hersteller auszuwählen.
Ein zu klein ausgelegtes Ausdehnungsgefäß führt zu
Sauerstoffeinbruch in das Heizungsnetz und damit zu
Korrosionschäden, Kesselverschlammung und Be-
triebsstörungen.
Ausdehnungsgefäß müssen mindestens das Aus-
dehnungswasser der Heizungsanlage einschließlich
der Wasservorlage (DIN 4807 Teil 2) aufnehmen kön-
nen.
6.2.4
Sicherheitsventil
Wärmeerzeuger in geschlossenen Heizungsanlagen
nach DIN 4751 Teil 2 müssen mit wenigstens einem
bauteilgeprüften Sicherheitsventil ausgerüstet sein,
das den Anforderungen der TRD 721 und dem AD-
Merkblatt A2 entspricht.
Zur Ableitung von evtl. austretendem Ausdehnungs-
wasser bauseits eine Entwässerungsstelle vorsehen.
Die Ausblaseöffnung soll frei und beobachtbar über
einer EntwässerungssteIle münden.
Alle Kessel der Ausführung DCP sind mit einem bau-
teilgeprüften Sicherheitsventil R 1/2 nach den
Anforderungen der TRD 721 ausgestattet.
Bei Kesseln der Ausführung DP ist das Sicherheits-
ventil bauseits zu liefern und zu montieren.
Das Sicherheitsventil muss innerhalb des Heizrau-
mes gut zugänglich und beobachtbar angeordnet
werden. Die Montage ist an der hochsten Stelle des
Kessels, bzw. im Vorlauf, in unmittelbarer Nähe des
Wärmeerzeugers vorzunehmen. Personen dürfen
durch das Ablassen des Sicherheitsventils nicht
gefährdet werden. Die Verbindungsleitung zum
Sicherheitsventil ist bei Einzelkesseln bis max. 50 kW
Wärmeleistung in DN 20 auszuführen. Die Nennweite
des Sicherheitsventils muss bis 50 kW R 1/2 betra-
gen.
6.2.5
Druckanzeige
Die Kessel der Ausführung DCP sind werkseitig mit
einen Manometer ausgerüstet.
Die Ausführung DP enthält kein Manometer. Die
Anlage muss daher mit einem Druckanzeige-
instrument ausgestattet werden.
- nach DIN 4751 Teil 1 : Wasserstandshöhen-
anzeiger
- nach DIN 4751 TeiI 2: Manometer mit Markierung
für den Mindestdruck der Anlage und den An-
sprechdruck des Sicherheitsventils.
6 720 604 392 (05/2011)

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