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Das Jahr der ersten Inbetriebnahme muss auf dem Typschild des Heizgerätes
durch Entfernen der nicht zutreffenden Jahreszahlen dauerhaft
gekennzeichnet werden.
Sicherstellen, dass vor der Inbetriebnahme vorhandene Absperrvorrichtungen
im Rücklauf der Brennstoffleitung geöffnet sind.
Bei einer Erneuerung der Kühlflüssigkeit für den Fahrzeugmotor ist nach
Entlüften des Kühlsystems des Fahrzeuges auf sorgfältige Entlüftung des
Heizgerätes zu achten. Fehlende Kühlflüssigkeit ist nach
Fahrzeugherstellerangabe nachzufüllen.
Die Öffnungen von Brennluftansaugleitung und Abgasmündung sind zu
kontrollieren und bei Verschmutzung zu reinigen.
Standheizung vor dem Tanken abschalten.
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