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Südafrika, Namibia, Botswana, Lesotho Und Swasiland - IBM ThinkPad X30 Series Service Und Fehlerbehebung

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"Sale of Goods and Supply of Services Act 1980".
Haftungsbegrenzung: Die Bedingungen in diesem Abschnitt werden durch den fol-
genden Text vollständig ersetzt:
Im Sinne dieses Abschnitts bedeutet "Verschulden" jede Handlung, Erklärung,
Unterlassung oder jedes Versäumnis vonseiten der IBM im Zusammenhang
mit oder in Bezug auf den Inhalt dieser Vereinbarung, für die IBM Ihnen
gegenüber rechtlich haftbar ist, entweder durch Ansprüche aus dem Vertrag
oder auf Grund unerlaubter Handlungen. Mehrfaches Verschulden, das im
Wesentlichen die gleichen Verluste oder Schäden verursacht, wird als einmali-
ges Verschulden betrachtet, wobei als Datum für das Verschulden das letzte
Verschulden gilt.
Soweit Sie durch Verschulden der IBM zu Schaden gekommen sind, haben Sie
Anspruch auf Entschädigung vonseiten der IBM.
Dieser Abschnitt regelt insgesamt den Haftungsumfang der IBM Ihnen gegen-
über.
1. IBM haftet unbegrenzt für Tod oder Personenschäden, soweit die Schäden
fahrlässig von der IBM verursacht wurden.
2. Unter Ausschluss der folgenden Fälle, in denen IBM nicht haftbar ist,
haftet die IBM für materielle Schäden an beweglichen Sachen nur, soweit
die Schäden fahrlässig von der IBM verursacht wurden.
3. Mit Ausnahme der Regelungen oben unter Ziffer 1 und 2 haftet die IBM
insgesamt für tatsächliche Schäden pro Verschulden höchstens bis zu
einem Betrag von 1) 125.000 Euro oder 2) 125 % des Betrags, den Sie für
die betreffende Maschine bezahlt haben.
Fälle, in denen IBM nicht haftbar ist
Mit Ausnahme der Regelungen oben unter Ziffer 1 sind die IBM, ihre Unter-
lieferanten oder Reseller in keinem Fall haftbar für folgende Verluste, selbst
wenn die IBM, ihre Unterlieferanten oder Reseller auf die Möglichkeit solcher
Verluste hingewiesen wurden:
1. Verlust oder Beschädigung von Daten;
2. spezielle, mittelbare oder Folgeschäden; oder
3. entgangene Gewinne, entgangene Geschäftsabschlüsse, Umsätze, Schädi-
gung des guten Namens oder Verlust erwarteter Einsparungen.
SLOWAKEI
Haftungsbegrenzung: Der letzte Absatz wird wie folgt ergänzt:
Die Einschränkungen gelten nur insoweit, als sie nicht durch §§ 373-386 des
slowakischen Handelsrechts verboten sind.
SÜDAFRIKA, NAMIBIA, BOTSWANA, LESOTHO UND SWASILAND
Haftungsbegrenzung: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt:
Die IBM haftet insgesamt nur für tatsächliche Schäden, die aus der Nichterfül-
lung des Vertrages durch die IBM im Zusammenhang mit diesen Gewähr-
Anhang C. Gewährleistungsbestimmungen, Bemerkungen und Marken
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