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IBM ThinkPad X30 Series Service Und Fehlerbehebung Seite 81

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zugesagt und kann Ihr Problem per Telefon, durch Anlegen von Maschinen-
code oder Software-Updates oder durch eine CRU nicht behoben werden,
wird IBM oder der Reseller, falls dieser von IBM zur Ausführung des
Gewährleistungsservice autorisiert ist, nach eigenem Ermessen 1) die fehler-
hafte Maschine reparieren, damit sie wieder entsprechend der Gewährleistung
funktioniert, oder 2) durch eine funktionell mindestens gleichwertige
Maschine ersetzen. Ist IBM nicht in der Lage, die Maschine zu reparieren oder
eine Ersatzmaschine zu beschaffen, sind Sie berechtigt, die Maschine an Ihre
Verkaufsstelle zurückzugeben und sich den bezahlten Kaufpreis zurückerstat-
ten zu lassen.
IBM oder der Reseller führt außerdem die für die jeweilige Maschine erforder-
lichen technischen Änderungen aus.
Austausch einer Maschine oder eines Maschinenteils
Muss eine Maschine oder ein Teil im Rahmen des Gewährleistungsservices
ausgetauscht werden, geht die von IBM oder dem Reseller ersetzte Maschine
bzw. das ersetzte Teil in das Eigentum von IBM oder des Resellers über, wäh-
rend die Ersatzmaschine oder das Ersatzteil in Ihr Eigentum übergeht. Sie
gewährleisten, dass es sich bei allen entfernten Teilen um unveränderte
Originalteile handelt. Die Ersatzmaschine oder die Ersatzteile sind unter
Umständen nicht neu, befinden sich jedoch in einem einwandfreien Betriebs-
zustand und sind dem ersetzten Teil funktionell mindestens gleichwertig. Die
Ersatzmaschine oder das Ersatzteil erhält den Gewährleistungsservicestatus
der ursprünglichen Maschine oder des entfernten Teils.
Weitere Zuständigkeiten des Kunden
Sie erklären sich damit einverstanden, alle nicht durch diesen Gewähr-
leistungsservice abgedeckten Features, Teile, Optionen, Änderungen und
Zubehörteile zu entfernen, bevor IBM oder der Reseller eine Maschine oder
ein Teil ersetzt.
Weiterhin erklären Sie sich damit einverstanden,
1. sicherzustellen, dass keine rechtlichen Verpflichtungen bzw. Einschränkun-
gen bestehen, die dem Ersetzen der Maschine oder eines Teils entgegenste-
hen;
2. bei einer Maschine, die nicht Ihr Eigentum ist, die Genehmigung des
Eigentümers für den Gewährleistungsservice dieser Maschine durch IBM
oder den Reseller einzuholen und
3. soweit zutreffend, vor Erbringung des Gewährleistungsservice:
a. die von IBM oder dem Reseller vorgegebene Vorgehensweise zur
Serviceanforderung zu befolgen,
b. alle auf der Maschine befindlichen Programme, Daten und Ressourcen
zu sichern,
c. IBM oder dem Reseller den für die Ausführung ihrer Aufgaben erfor-
derlichen freien und sicheren Zugang zu Ihren Einrichtungen zu
gewähren und
Anhang C. Gewährleistungsbestimmungen, Bemerkungen und Marken
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