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IBM ThinkPad X30 Series Service Und Fehlerbehebung Seite 91

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der österreichischen Zivilprozessordnung verzichten die Parteien daher aus-
drücklich auf die Anwendung von Paragraph 595 (1) Unterziffer 7 der Zivil-
prozessordnung. IBM kann jedoch veranlassen, dass die Verfahren vor einem
zuständigen Gericht im Land der Installation verhandelt werden.
In Estland, Lettland und Litauen werden sämtliche Rechtsstreitigkeiten, die
sich im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, in einem
Schiedsspruchverfahren beigelegt, das in Helsinki, Finnland, gemäß den gel-
tenden Schiedsspruchgesetzen Finnlands stattfindet. Jede Partei ernennt einen
Schiedsrichter. Die Schiedsrichter bestimmen dann gemeinsam den Vorsitzen-
den. Können sich die Schiedsrichter nicht auf einen Vorsitzenden einigen,
wird dieser von der zentralen Handelskammer (Central Chamber of Com-
merce) in Helsinki ernannt.
EUROPÄISCHE UNION (EU)
DIE FOLGENDEN BESTIMMUNGEN GELTEN FÜR ALLE EU-MIT-
GLIEDSSTAATEN:
In der Europäischen Gemeinschaft sind für Konsumenten unter den geltenden
nationalen rechtlichen Bestimmungen Rechte für den Verkauf von Konsumgü-
tern definiert: Diese Rechte sind von den Bestimmungen in dieser Gewährleis-
tung nicht betroffen.
Gewährleistungsservice: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt:
Um Gewährleistungsservice von IBM in EU-Ländern zu erhalten, rufen Sie die
für das jeweilige Land in Teil 3 - Gewährleistungsinformationen angegebene
Telefonnummer an.
Sie können auch über die folgende Adresse mit IBM Kontakt aufnehmen:
IBM Warranty & Service Quality Dept.
PO Box 30
Spango Valley
Greenock
Scotland PA16 0AH
OSTERREICH, DÄNEMARK, FINNLAND, GRIECHENLAND, ITALIEN,
NIEDERLANDE, NORWEGEN, PORTUGAL, SPANIEN, SCHWEDEN UND
SCHWEIZ
Haftungsbegrenzung: Die Bedingungen in diesem Abschnitt werden durch den fol-
genden Text vollständig ersetzt:
Vorausgesetzt, dass keine anderweitigen verbindlichen Rechtsbestimmungen
gelten:
1. Die Haftung von IBM für Schäden und Verluste, die als Folge der Erfül-
lung der Bestimmungen dieser Vereinbarung oder in Zusammenhang mit
dieser Vereinbarung verursacht wurden oder die auf einem anderen, mit
dieser Vereinbarung in Zusammenhang stehenden Grund beruhen, ist
begrenzt auf die Kompensation der Schäden und Verluste, die als unmit-
telbare und direkte Folge der Nichterfüllung solcher Verpflichtungen (bei
Anhang C. Gewährleistungsbestimmungen, Bemerkungen und Marken
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