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Organisatorische Maßnahmen; Verpflichtung Des Betreibers - walterscheid SW40 Bedienungsanleitung

Sonderwerkzeug
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3.2
Organisatorische Maßnahmen
3.2.1

Verpflichtung des Betreibers

SICHERHEITSHINWEISE
Die Bedienungsanleitung:
immer am Einsatzort des Sonderwerkzeuges aufbewahren,
muss jederzeit für Bediener und Wartungspersonal frei zugäng-
lich sein.
Der Betreiber ist verpflichtet:
die nationalen, allgemeingültigen Regelungen zum Arbeits-
schutz, zur Unfallverhütung und zum Umweltschutz zu beachten,
nur Personen mit/an dem Sonderwerkzeug arbeiten zu lassen,
die:
mit den grundlegenden Vorschriften über Arbeitssicherheit
ο
und Unfallverhütung vertraut sind,
in die Arbeiten mit/an dem Sonderwerkzeug unterwiesen
ο
sind,
diese Bedienungsanleitung gelesen und verstanden haben.
ο
alle Warnhinweise an dem Sonderwerkzeug in lesbarem Zu-
stand zu halten,
beschädigte Warnhinweise zu erneuern,
die erforderlichen persönlichen Schutzausrüstungen bereitzu-
stellen, wie z. B.:
Schutzbrille,
ο
Arbeitshandschuhe nach DIN EN 388,
ο
Sicherheitsschuhe,
ο
Schutzanzug,
ο
Hautschutzmittel, etc.
ο
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