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Inbetriebnahme; Bedienung - BWT AKF 300 Einbau- Und Bedienungsanleitung

Aktivkohlefilter
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Zentralsteuerventil in Stellung Betrieb
Zentralsteuerventil in Stellung 1. Rückspülen
Zentralsteuerventil in Stellung 2. Erstfiltratspülen

Inbetriebnahme

Um den beim Transport und Einfüllen der Aktivkohle durch Abrieb entstehenden
Kohlestaub aus dem Filter zu entfernen, muss der Filter gespült werden.
Die eingefüllte Aktivkohle benetzt im Wasser nur langsam und neigt zum Schwim-
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men. Deshalb muss die Aktivkohle gewässert werden:
Zentralsteuerventil (3) auf Rückspülen stellen. Dazu den Schalthebel (10) nach
rechts drücken, nach unten schalten und in Stellung 1. Rückspülen wieder nach
links einrasten lassen.
Absperrventil in der Zuleitung langsam öffnen bis an der Spülleitung (9) Wasser
austritt. Danach Absperrventil wieder schliessen. In dieser Stellung sollte der Filter
nun 1 Stunde stehen.
Nach dieser Wässerungszeit Zentralsteuerventil auf 1. Rückspülen stellen. Rück-
spülen bis das austretende Wasser vollkommen klar ist.
Zentralsteuerventil auf 2. Erstfiltratspülen stellen. So lange spülen, bis auch hier
das Wasser vollkommen klar austritt.
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Zentralsteuerventil auf Betrieb stellen. Der Filter ist betriebsbereit.

Bedienung

Je nach Einsatzgebiet muss das Wasser auf Geschmack und Geruch, bzw. auf die
zu entfernende Stoffe geprüft werden.
Rückspülen
In regelmässigen Abständen, jedoch mindestens einmal wöchentlich, muss rückge-
spült werden.
Zentralsteuerventil (3) auf 1. Rückspülen stellen.
Ein Rückspülvorgang dauert 5 bis 10 Minuten und muss so lange durchgeführt
werden, bis das jeweils abfliessende Wasser klar ist.
Sollen organische Stoffe aus dem Wasser entfernt werden, so wird die Anlage nur
nach der Neubefüllung gespült, dann nicht mehr.
Erstfiltratspülen
Zentralsteuerventil (3) auf 2. Erstfiltratspülen stellen.
Der Erstfiltratspülvorgang dauert ca. 3 bis 5 Minuten (bis klares Wasser in den Kanal
abfliesst).
Betrieb
Zentralsteuerventil (3) auf Betrieb stellen. Der Filter ist wieder betriebsbereit.
Auswechseln der Aktivkohlefüllung
Die Aktivkohlefüllung muss ausgewechselt werden, sobald die aus dem Wasser zu
entfernenden Stoffe im filtrierten Wasser in nicht mehr vertretbarem Mass nachzu-
weisen sind bzw. die mikrobiologischen Anforderungen an das Reinwasser nicht
mehr erfüllt werden.
Achtung: Auswechseln bzw. Nachfüllen des Filtermaterials darf nur vom BWT-
Werkskundendienst oder eingewiesenem Personal durchgeführt werden.
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