5 WARTUNG DER HUBARBEITSBÜHNE
5.4
ÖLE UND FETTE
Zum Nachfüllen darf nur das bei Auslieferzustand eingefüllte Hydrauliköl verwendet werden.
Beachten Sie das Hinweisschild am Hydraulikölbehälter.
5.4.1
Bio-Öle
Bei Umstellung von mineralischen auf biologisch abbaubare Hydrauliköle, oder umgekehrt, wird
um Rücksprache mit dem PALFINGER Technischen Service gebeten. Außerdem sind die
Richtlinien des Ölherstellers zu berücksichtigen.
•
Biologisch abbaubare Öle – auch innerhalb einer Gruppe – dürfen nicht gemischt
werden!
•
In Verbindung mit Wasser entstehen durch Hydrolyse der Bio-Öle freie Säuren. Diese
können verschiedene Buntmetalle und Standard-Dichtungswerkstoffe angreifen. Der
Wassergehalt sollte deshalb kleiner als 0,1% sein.
•
Da die Bio-Öle auf Esterbasis ein hohes Schmutzlösevermögen besitzen, sollte ca. 50
Stunden nach dem Einfüllen eine erneute Filterkontrolle bzw. ein Wechsel der
Filterelemente vorgenommen werden.
In Anlehnung an die VDMA-Richtlinie 24569 sind für ein biologisch abbaubares Öl (Panolin HLP
Synth. 15/22, Plantolube Polar 15S/22S) Vermischungen mit mineralölbasierten Schmierstoffen
von max. 2% erlaubt. Seitens der Hersteller werden Vermischungen bis 5% zugelassen
(Gewährleistungsbedingungen der Ölhersteller beachten).
Auch die umweltfreundlichen Hydraulikflüssigkeiten unterliegen einer besonderen
Entsorgungspflicht (Entsorgung nach dem Abfallgesetz)!
Bedienungsanleitung P 210 BK
Edition:1201
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