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Batterie freilegen
WARNUNG!
Unfallgefahr durch ungesichertes Flurförderzeug
Das Abstellen des Flurförderzeugs an Steigungen oder mit angehobenem
Lastaufnahmemittel ist gefährlich und grundsätzlich nicht erlaubt.
uFlurförderzeug auf ebenem Boden abstellen. In Sonderfällen das Flurförderzeug
z. B. durch Keile sichern.
uLastaufnahmemittel vollständig absenken.
uAbstellplatz
Lastaufnahmemittel verletzen.
uBei nicht funktionsfähiger Bremse das Flurförderzeug durch Unterlegen von Keilen
an den Rädern gegen ungewolltes Bewegen sichern.
VORSICHT!
Quetschgefahr durch zuklappende Batteriehaube
Wird die Batteriehaube nicht vollständig aufgeklappt, kann die Batteriehaube
plötzlich zuklappen und Quetschungen verursachen. Die Batteriehaube ist erst
richtig aufgeklappt, wenn diese mehr als 90° geöffnet wird. Dabei wird sie durch die
Schwerkraft gehalten.
uBatteriehaube bis zum Anschlag öffnen.
Voraussetzungen
– Flurförderzeug waagerecht abstellen.
– Flurförderzeug
siehe Seite 70.
Vorgehensweise
• Batteriehaube (7) öffnen.
• Ggf. vorhandene Isoliermatte von der
Batterie nehmen.
Die Batterie ist freigelegt.
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so
wählen,
dass
gesichert
abstellen,
sich
keine
Personen
am
abgesenkten
7