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2. SiChErhEiT
2.1 KENNZEiChNUNg iN DEr BETriEBSANLEiTUNg
in der Betriebsanleitung befinden sich vor gefährlichen handlungen
Warnhinweise, die in die folgenden gefahrenklassen eingeteilt sind:
gEfAhr
gefahren, die zu schweren Verletzungen oder zum Tod führen können.
WArNUNg
gefahren, die zu schweren Verletzungen oder erheblichen
Sachschäden führen können.
VOrSiChT
gefahren, die zu Verletzungen und Sachschäden führen
können.
VOrSiChT
gefahren, die zu geringen Sachschäden führen können.
Die Warnhinweise können noch durch ein spezielles gefahrenzeichen
(z. B. „Elektrischer Strom" oder „heißes gerät") ergänzt werden, z. B.
bei gefahr durch elektrischen Strom oder
bei Verbrennungsgefahr.
Zusätzlich zu den Warnhinweisen gibt es einen allgemeinen hinweis mit
nützlichen informationen.