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2.3 ANfOrDErUNgEN AN DEN BETrEiBEr
Der Betreiber muss folgende punkte sicherstellen:
· Sicherheitsvorschriften der Betriebsanleitung werden eingehalten.
· Unfallverhütungsvorschriften und die allgemein gültigen Sicherheitsbestim-
mungen des Anwendungslandes werden beachtet.
· Sämtliche Sicherheitseinrichtungen (Abdeckungen, Warnschilder etc.)
sind vorhanden, in einwandfreiem Zustand und werden ordnungsgemäß
verwendet.
· Nationale und regionale Sicherheitsvorschriften werden eingehalten.
· Das personal kann die Betriebsanleitung und die Sicherheitsvorschriften
jederzeit einsehen.
· Betriebsbedingungen und Beschränkungen, die sich aus den technischen
Daten ergeben, werden beachtet.
· falls abnormale Spannungen, geräusche, höhere Temperaturen, Schwingun-
gen oder ähnliches auftreten, muss unverzüglich das gerät außer Betrieb
gesetzt und das Wartungspersonal verständigt werden.
2.4 ANfOrDErUNgEN AN DAS pErSONAL
folgende Aufgaben dürfen ausschließlich von ausgebildeten, elektrotechni-
schen fachkräften, die die gültigen Sicherheits- und Errichtungsvorschriften
beherrschen, vorgenommen werden:
· Transport
· Montage
· Anschluss
· inbetriebnahme
· Wartung
· prüfung
· Bedienung
Vor der installation und der ersten inbetriebnahme des gerätes muss die
Betriebsanleitung von sämtlichen personen sorgfältig gelesen werden, die
mit dem bzw. am gerät arbeiten.
2.5 BESTiMMUNgSgEMäßE VErWENDUNg
Das gerät nur im Sinne seiner bestimmungsgemäßen Verwendung einsetzen,
da sonst personen (z. B. elektrischer Schlag, Verbrennungen) und Anlagen (z.
B. überlastung) gefährdet werden. Dazu muss der Anwender folgende punkte
beachten: