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Garantiebedingungen - Aixam 400 S Handbuch

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Allgemeine Garantiebedingungen
1. Alle neuen Fahrzeuge der Aixam Automobile haben eine
Garantie von 1 Jahr ab Ablieferungsdatum. Sollte innerhalb
dieses Jahres ein Mangel oder ein Fehler beim Fahrzeug
festgestellt werden , wird dieser in Garantie behoben. Alle
Ersatzteile der Aixam/Mega-Werke haben eine Garantie von 6
Monaten ab Lieferdatum.
2.
a) Eine allfällige Garantieleistung sollten Sie jedenfalls Ihrem
Aixam-Garagisten melden.
b) Das Servicebuch sollte vom Vertreter ausgefüllt sein, mit
Stempel, genaues Ablieferungsdatum, Unterschrift und
Einigung der beiden Parteien. Der Gratis-Service sollte
ausgeführt und abgestempelt sein.
3. a) Der Kunde hat sein Fahrzeug zwischen 500-1000 km in die
Garage zu bringen um den Gratis-Service ausführen zu
lassen (Arbeit gratis, jedoch Materialteile und Zubehör
werden normal verrechnet). Arbeit : Nachkontrolle, Regu-
lierung, Schrauben nachziehen, gemäss Herstellarangaben.
b) Nach dem Service hat der Händler die vorgedruckte Karte
"Gratis-Service" mit dem aktuellen Datum und den
genauen Kilometer-Angaben und Unterschrift des Kunden
zu versehen und umgehend an die Aixam/Mega-Werke zu
senden.
4.
Die Garantie bringt das Auswechseln oder die Wiederin-
standsetzung gemäss den Vorschriften des Kontrukteurs des als
mangelhaft erkannten Teils mit sich, wie auch die kostenlose
Arbeit, die für das Auswechsein oder die Wiederin-
standsetzung notwendig war. Was nicht enthalten ist, sind die
Kosten für den Abschleppdienst.
5. Die Garantie dauert 1 Jahr und kann nicht verlängert werden.
6.
Der Konstrukteur behält sich das Recht vor, die defekten Teile
dem Eigentümer zurückzuverlangen. (Garantie).
7. Die Garantie deckt in keinem Fall die direkten oder indirekten
Folgen, die aus der Stillegung des Fahrzeuges entstehen, die
Kosten, hervorgerufen durch bei normalem Gebrauch
entstehendem Verschleiss, die Kontrollen und Nachein-
stellungen, noch die Kosten für zu Hilfe gerufenes Personal.
8. Es gibt keine Garantie und der Konstrukteur ist nicht haftbar :
a) wenn an dem Fahrzeug Veränderungen ausserhalb der
vorgesehenen Werksvorschriften vorgenommen worden
sind oder wenn ursprünglich von Aixam stammende Teile
durch Teile anderen Ursprung ersetzt worden sind.
b) wenn der Defekt auf schadhafte Wartung zurückzuführen
ist, auf unsachgerechte Benutzung, auf eine, selbst nur
vorübergehende Überbelastung, auf einen Irrtum des
Fahrers oder auf Reparaturen, die nicht in den Werkstätten
des Kontrukteurs, der Konzessionäre oder der Vertreter
ausgeführt worden sind.
c) wenn die vom Konstrukteur vorgeschriebene Wartung oder
Kontrolle nicht ausgeführt worden ist. Für diese
Nachprofüngen gehen die Bestand-und kleinen Ersatzteile,
wie auch die dafür aufgebrachten Arbeitskosten zu Lasten
des Kunden.
9.
Sich auf die Garantie, die Wartung und das Fahren beziehende
Unterlagen : alle Personen, die auf die Garantie Aixam
Anspruch haben, erhalten bei der Lieferung des Fahrzeuges
dieses Benutzerhandbuch.
10. In jedem Fall ist das Fahrzeug Aixam gesetzlich, entsprechend
den Verfügungen des Artikels 1641 und gemäss dem
Bürgerlichen Gesetzbuch, gegen alle versteckten Mänge^
garantiert.

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Diese Anleitung auch für:

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