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Konformitätserklärung; Allgemeine Garantiebedingungen - Ferroli VM-B 20 Betriebs- Und Wartungsanleitung

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Die Firma erklärt, daß das hier genannte Gerät den Bestimmungen der folgenden Richtlinien entspricht:
Maschinenrichtlinie 98/37 EEC
Niederspannungsrichtlinie 73/23/EWG
Richtlinie zur elektromagnetischen Verträglichkeit EMC 89/336/EWG
Der
Hersteller
Zertifizierungsprogramm.
Die Produkte sind in der Anleitung der zerifizierten Produkte
unter www.eurovent-certification.com angeführt.

ALLGEMEINE GARANTIEBEDINGUNGEN

Der Hersteller gewährt Garantie auf die verkauften Geräte.
Die Garantie deckt Material- und/oder Fabrikationsfehler.
Die Garantie beginnt mit dem Lieferdatum des Geräts, das auf dem Kassenbon bzw. der Rechnung oder dem
Frachtschein bestätigt wird, unter Vorbehalt besserer Konditionen, die in diesem Handbuch stehen.
Die Garantiezeiten sind gültig und werden unter der Voraussetzung angewendet, daß das Gerät innerhalb der
maximalen Zeitspanne ab dem Herstellungsdatum in Betrieb genommen wird.
Etwaige Eingriffe während der Garantiezeit ändern weder den Ablauftermin noch die Dauer der Garantie selbst.
Die in der Garantiezeit ersetzten Teile sind Eigentum des Herstellers, dem sie auf Veranlassung und auf Kosten des
Benutzers zurückzugeben sind.
Während der ganzen Garantiezeit ist der Besitzer des Geräts dazu verpflichtet, für jeden verlangten Eingriff eine
Gebühr zu bezahlen, es sei denn, der Eingriff wird bei der technischen Servicesstelle vorgenommen, die vom
Hersteller dazu autorisiert wurde und der Besitzer selbst bringt und holt das Gerät auf seine eigenen Kosten ab.
- AUSGENOMMEN VON DIESER GARANTIE SIND:
• Die Teile mit Schäden infolge Transport, falscher INSTALLATION, falscher größenmäßiger Auslegung,
bestimmungs widrigem oder zu schwerem oder kritischem Einsatz, der ihre Unversehrtheit in Frage stellt, infolge
Manipulation seitens unbefugten Personals, infolge Verschleiß (Dichtungen, Drehgriffe, Kontrolleuchten etc.) und auf
jeden Fall infolge von Ursachen, die vom Hersteller unabhängig sind.
- DIE GARANTIE VERFÄLLT BEI NICHTBEACHTUNG DER FOLGENDEN BESTIMMUNGEN:
• Die Produkte müssen sachgerecht und unter Beachtung der Gesetze installiert werden, die in dem Installationsland
gelten.
- LEISTUNGEN AUSSERHALB DER GARANTIE:
• Nach Ablauf der Garantiezeit werden dem Benutzer bei der Durchführung von Kundendienstarbeiten die eventuell
ersetzten Teile, alle Lohnkosten, Reisekosten des Personals und Transportkosten des Materials aufgrund der bei der
Ausführung der Arbeiten geltenden Tarife in Rechnung gestellt.
- HAFTUNG:
• Das von der Herstellerfirma befugte Personal ist gegenüber dem Kunden nur für die Durchführung des technischen
Kundendienstes zuständig; der Installateur bleibt in jedem Fall der einzige Verantwortliche für die Installation, die den
im Installationshandbuch enthaltenen technischen Vorgaben entsprechen und gemäß den nationalen
Anlagenvorschriften durchgeführt werden muss.
• Diese Haftung versteht sich in keinem Fall als Verpflichtung zur Erstattung von Schäden jeder Art, die an Personen
unds Sachen entstehen.
• Niemand hat die Befugnis, die Bestimmungen der hier vorliegenden Garantie zu ändern oder andere in mündlicher
oder schriftlicher Form auszustellen.
• Zuständiges Gericht: Verona.
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KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
ist
Mitglied
beim
EUROVENT-

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