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Konformitätserklärung; Allgemeine Garantiebedingungen - Ferroli 15 Bedienungsanleitung

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Die Firma erklärt, daß das hier genannte Gerät den Bestimmungen der folgenden Richtlinien entspricht:
Maschinenrichtlinie 89/392/EWG und Änderungen 91/368/EWG, 93/44/EWG, 93/68/EWG
Niederspannungsrichtlinie 72/23/EWG
Richtlinie zur elektromagnetischen Verträglichkeit EMC 89/36/EWG
Der Hersteller ist Mitglied beim EUROVENT-
Zertifizierungsprogramm.
Die Produkte sind in der Anleitung der zerifizierten
Produkte unter www.eurovent-certification.com ange-
führt.

ALLGEMEINE GARANTIEBEDINGUNGEN

Der Hersteller gewährt Garantie auf die verkauften Geräte.
Die Garantie deckt Material- und/oder Fabrikationsfehler.
Die Garantie beginnt mit dem Lieferdatum des Geräts, das auf dem Kassenbon bzw. der Rechnung oder
dem Frachtschein bestätigt wird, unter Vorbehalt besserer Konditionen, die in diesem Handbuch stehen.
Die Garantiezeiten sind gültig und werden unter der Voraussetzung angewendet, daß das Gerät innerhalb
der maximalen Zeitspanne ab dem Herstellungsdatum in Betrieb genommen wird.
Etwaige Eingriffe während der Garantiezeit ändern weder den Ablauftermin noch die Dauer der Garantie selbst.
Die in der Garantiezeit ersetzten Teile sind Eigentum des Herstellers, dem sie auf Veranlassung und auf Kosten des
Benutzers zurückzugeben sind.
Während der ganzen Garantiezeit ist der Besitzer des Geräts dazu verpflichtet, für jeden verlangten Eingriff eine
Gebühr zu bezahlen, es sei denn, der Eingriff wird bei der technischen Servicesstelle vorgenommen, die vom
Hersteller dazu autorisiert wurde und der Besitzer selbst bringt und holt das Gerät auf seine eigenen Kosten ab.
- AUSGENOMMEN VON DIESER GARANTIE SIND:
• Die Teile mit Schäden infolge Transport, falscher INSTALLATION, falscher größenmäßiger Auslegung,
bestimmungswidrigem oder zu schwerem oder kritischem Einsatz, der ihre Unversehrtheit in Frage stellt, infolge
Manipulation seitens unbefugten Personals, infolge Verschleiß (Dichtungen, Drehgriffe, Kontrolleuchten etc.) und
auf jeden Fall infolge von Ursachen, die vom Hersteller unabhängig sind.
- DIE GARANTIE VERFÄLLT BEI NICHTBEACHTUNG DER FOLGENDEN BESTIMMUNGEN:
• Die Produkte müssen sachgerecht und unter Beachtung der Gesetze installiert werden, die in dem
Installationsland gelten.
- LEISTUNGEN AUSSERHALB DER GARANTIE:
• Nach Ablauf der Garantiezeit werden dem Benutzer bei der Durchführung von Kundendienstarbeiten die eventuell
ersetzten Teile, alle Lohnkosten, Reisekosten des Personals und Transportkosten des Materials aufgrund der bei
der Ausführung der Arbeiten geltenden Tarife in Rechnung gestellt.
- HAFTUNG:
• Das vom Hersteller autorisierte Personal greift gegenüber dem Benutzer als technischer Kundendienst ein; der
Installateur bleibt jedoch der Alleinverantwortliche der Installation, der die technischen Bestimmungen beachten
muß, die im Insallationshandbuch stehen.
• Diese Haftung versteht sich in keinem Fall als Verpflichtung zur Erstattung von Schäden jeder Art, die an Personen
unds Sachen entstehen.
• Niemand hat die Befugnis, die Bestimmungen der hier vorliegenden Garantie zu ändern oder andere in mündli-
cher oder schriftlicher Form auszustellen.
• Zuständiges Gericht: Verona
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KONFORMITÄTSERKLÄRUNG

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