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Nifty HR28 Serie Betriebs- Und Sicherheitsanleitung Seite 11

Inhaltsverzeichnis

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2.1.19
Vor dem Absenken oder Schwenken der Arbeitsbühne immer sicherstellen, dass keine Personen oder
sonstigen Hindernisse im Weg sind. Es muss vorsichtig vorgegangen werden, wenn die Arbeitsbühne
in Bereiche mit fließendem Verkehr geschwenkt wird. Absperrungen müssen eingesetzt werden, um
den Verkehr zu regeln oder Personen am Zutritt zur Maschine zu hindern.
2.1.20
Kunststücke und Unfug mit und um den Niftylift herum sind strengstens verboten.
2.1.21
Wenn andere bewegliche Geräte und Fahrzeuge im gleichen Bereich arbeiten, muss mit besonderer
Vorsichtig vorgegangen werden, und es müssen die örtlichen Verordnungen und Sicherheitsstandards
eingehalten werden. Warnzeichen wie, aber nicht beschränkt auf, Flaggen, abgesperrte Bereiche,
Blinklichter und Absperrungen müssen benutzt werden.
2.1.22
Vor und während des Verfahrens der Arbeitsbühne muss der sich auf der Plattform befindliche
Bediener einen klaren Blick auf den Fahrweg haben und immer einen sicheren Abstand zu
Hindernissen, Geröll, Abhängen, Löchern, Mulden, Rampen und anderen Gefahren halten, um so
sicheres Verfahren zu gewährleisten. Halten Sie auch immer sicheren Abstand zu Hindernissen, die
sich über Kopf befinden.
2.1.23
Beim
Verfahren
Oberflächenbedingungen, Verkehr, Sichtweite, Neigung, umherstehenden Personen und anderen
Faktoren, die zu möglichen Kollisionen oder Verletzungen führen können, anpassen.
2.1.24
Die Arbeitsbühne darf nicht auf Steigungen, Böschungen oder Rampen gefahren werden, deren
Neigungswinkel den für die Maschine zulässigen überschreitet.
2.1.25
Der Nutzer trägt die alleinige Verantwortung für die Bestimmung der Gefahrenklasse einer Atmosphäre
oder Örtlichkeit. Arbeitsbühnen, die in Gefahrenbereichen eingesetzt werden sollen, müssen für diese
zugelassen und geeignet sein (siehe ANSI/NFPA 505-1987 wo zutreffend).
2.1.26
Der Bediener muss sofort möglicherweise gefährliche Situationen (Umfeld), die während des Betriebs
offensichtlich werden, seinem Vorgesetzten melden.
2.1.27
Wenn der Bediener des Niftylift Fehlfunktionen, sonstige Gefahren oder möglicherweise unsichere
Bedingungen bzgl. der Kapazität, der Nutzung oder des sicheren Betriebs erkennt, so muss er den
Betrieb des Niftylift sofort einstellen und vor der erneuten Nutzung weitere Informationen bzgl. des
sicheren Betriebs von seinem Management oder dem Eigentümer, Händler oder Hersteller anfordern.
2.1.28
Der Bediener muss alle Probleme oder Fehlfunktionen des Niftylift, die während des Betriebs auftreten,
sofort seinem Vorgesetzten melden. Sämtliche Probleme oder Fehlfunktionen, die den sicheren Betrieb
beeinflussen, müssen vor dem erneuten Betrieb repariert werden.
2.1.29
Der Ausleger und die Plattform des Niftylift dürfen nicht zum Abheben der Räder vom Untergrund
benutzt werden.
2.1.30
Der Niftylift darf nicht als Kran benutzt werden.
2.1.31
Der Niftylift darf nicht zur Stabilisierung der Plattform an andere Objekte angelehnt werden.
2.1.32
Es muss besonders darauf geachtet werden, dass sich keine Seile, elektrischen Kabel oder Schläuche
in der Plattform verfangen.
2.1.33
Die Batterien müssen an einem gut belüfteten Ort aufgeladen werden, wo weder Funken oder offenes
Licht noch andere Gefahren eine Explosion verursachen können. Während des Ladeprozesses wird
hochgradig explosives Wasserstoffgas freigesetzt.
German – 04/17
Original instructions
muss
der
Bediener
Height Rider/SP Reihe
Sicherheits- & Bedienungsanleitung
die
Fahrgeschwindigkeit
immer
herrschenden
9

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