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Allgemeine Hinweise; Anforderungen An Den Einbauort; Korrosionsschutz; Anforderungen An Das Heizungswasser - BROTJE EuroCondens SGB 320 - 500 D Bedienungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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3.

Allgemeine Hinweise

3.1

Anforderungen an den Einbauort

3.2

Korrosionsschutz

3.3

Anforderungen an das Heizungswasser

3.4

Vor der Inbetriebnahme

SGB 320 - 500 D
Der Einbauort muss trocken und frostfrei (0°C bis 45°C) sein.
Bei Betrieb des Gas-Gerätes dürfen die vorgeschriebenen Mindest-
abstände (siehe Installationshandbuch) nicht verändert werden.
Maßnahmen zur Versorgung des Gerätes mit Verbrennungsluft und
zur Abgasabführung dürfen Sie nur in Absprache mit dem Bezirks-
schornsteinfeger verändern. Dazu gehören:
– das Verkleinern des Aufstellraums
– der nachträgliche Einbau fugendichter Fenster und Außentüren
– das Abdichten von Fenstern und Außentüren
– das Verschliessen oder Entfernen der Zuluftöffnungen
– das Abdecken der Schornsteine
Am Abgasstutzen hinten am Gerät befinden sich die Prüföffnungen
für den Schornsteinfeger. Halten Sie die Prüföffnungen stets zu-
gänglich.
Achtung! Die Verbrennungsluft muss bei raumluftabhängigem Be-
trieb frei von korrosiven Bestandteilen sein - insbesondere von flu-
or- und chloridhaltigen Dämpfen, die z. B. in Lösungs- und
Reinigungsmitteln, Treibgasen usw. enthalten sind.
Beim Anschluss von Wärmeerzeugern an Fußbodenheizungen mit
Kunststoffrohr, das nicht sauerstoffdicht gemäß DIN 4726 ist, müs-
sen Wärmetauscher zur Anlagentrennung eingesetzt werden.
Zur Vermeidung von Korrosionsschäden in der Heizungsanlage ist
Heizwasser in Trinkwasserqualität unter Berücksichtigung der An-
forderungen gemäß VDI-Richtlinie 2035 „Vermeidung von Schäden
in Warmwasser-Heizanlagen" zu verwenden.
Chemische Zusätze sind nicht zu verwenden.
Einweisung durch den Heizungsfachmann
Nehmen Sie das Gas-Gerät nur nach einer ausführlichen Einweisung
durch den Heizungsfachmann in Betrieb. Pflicht des Heizungsfach-
manns ist es:
– Ihnen alle Sicherheitseinrichtungen des Gas-Gerätes zu zeigen
sowie ihre Funktionsweise zu erklären
– Sie in alle Kontrollmaßnahmen einzuweisen, die der Betreiber
selbst vornehmen muss
– Sie über Wartungs- und Reinigungsarbeiten zu informieren, die
nur vom Heizungsfachmann vorgenommen werden dürfen
– Sie über lokale Vorschriften für den Betrieb der Heizanlage zu
informieren
Versichern Sie sich, dass der Heizungsfachmann Ihnen alle erfor-
derlichen Unterlagen übergeben hat:
Allgemeine Hinweise
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