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Elektromagnetische Störungen/Verträglichkeit; Warnungen Für Den Betrieb; Fahrzeuge Mit Airbag; Explosionsgefährdete Umgebungen - Motorola GM360 Benutzerhandbuch

Die professionellen funkgeräte
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Inhaltsverzeichnis

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Elektromagnetische Störungen/Verträglichkeit
Hinweis: Fast jedes elektronische Gerät ist empfänglich
für elektromagnetische Störungen (EMI),
wenn es nicht adäquat abgeschirmt oder für
elektromagnetische Kompatibilität konstruiert
bzw. konfiguriert wurde.
Um elektromagnetische Störungen und/oder
Verträglichkeitskonflikte zu vermeiden, schalten Sie
Ihr Gerät überall dort aus, wo Sie durch
Hinweisschilder dazu angewiesen werden.
Krankenhäuser oder Pflegeinstitute können Geräte
haben, die auf externe HF-Energie reagieren.
Wenn Sie die entsprechenden Anweisungen
erhalten, schalten Sie Ihr Funkgerät an Bord eines
Flugzeuges aus. Der Betrieb von Funkgeräten in
Flugzeugen unterliegt den Bestimmungen der
jeweiligen Fluggesellschaft. Den Anweisungen des
Bordpersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
Warnungen für den Betrieb

Fahrzeuge mit Airbag

Airbags werden bei einem Aufprall
explosionsartig aufgeblasen. Im
Aktionsbereich des Airbags dürfen keine Objekte
angebracht oder abgelegt werden. Dies gilt auch für
Kommunikationsgeräte wie Mobilfunkgeräte oder
Handhörer. Unsachgemäß angebrachte oder
abgelegte Geräte, die sich im Aktionsbereich des
Airbags befinden, können bei einem Unfall schwere
Verletzungen verursachen.
Deutsch
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Explosionsgefährdete Umgebungen
Schalten Sie Ihr Sprechfunkgerät ab, wenn Sie sich
in einem explosionsgefährdeten Bereich befinden.
Funken können hier Explosionen oder Brände
verursachen, die zu Körperverletzungen und
Todesfällen führen können.

Sprengkapseln und Sprengbereiche

Um mögliche Störungen des Sprengbetriebs zu
vermeiden, sollten Sie Ihr Funkgerät in der Nähe
von elektrischen Sprengkapseln, in einem
Sprenggebiet oder in Umgebungen mit dem
angebrachten Hinweis: „Sende-/Empfangsgeräte
ausschalten" außer Betrieb nehmen. Befolgen Sie
alle Warnungen und Hinweise.
Hinweis:
Explosionsgefahr im Sinne der obenstehenden
Ausführungen besteht beispielsweise im Umkreis
von Abfüllanlagen, wie etwa in Schiffsräumen unter
Deck, Anlagen zur Förderung und Lagerung von
!
!
Brennstoffen oder Chemikalien, in Bereichen mit
erhöhtem Chemikalien- oder Partikelgehalt (z.B.
WARNUNG
W A R N I N G
Fasern, Staub oder Metallabrieb) der Luft, sowie in
allen sonstigen Bereichen, in denen Sie
üblicherweise aufgefordert werden, den Motor Ihres
Fahrzeugs auszuschalten. Explosionsgefährdete
Bereiche sind zwar in der Regel, nicht jedoch in
allen Fällen entsprechend gekennzeichnet.

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