3.3.
Persönlichkeitsrecht
Bei der Benutzung der Kamera müssen Sie folgende Hinweise beachten:
Grundsätzlich hat jede Person das Recht am eigenen Bild. Nach dem Urheberrechts-
gesetz dürfen Bilder ohne Einwilligung der Betroffenen nur dann veröffentlicht wer-
den, wenn die Personen lediglich als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen
Örtlichkeiten erscheinen. Die Beantwortung der Frage, ob eine Person nur Beiwerk ist,
hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Aus Gründen der Rechtssicherheit soll-
te in allen Fällen, in denen Aufnahmen mit Bezug zu identifizierbaren Personen möglich
sind, über die Fotoaufnahme informiert werden.
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