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Sicherheitshinweise - Normalbetrieb - GEDA Mini 75/150 Montage- Und Betriebsanleitung

Schwenkarmzug
Inhaltsverzeichnis

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mensleitung oder deren Beauftragten melden.
Keine Veränderungen, An- oder Umbauten am
l
Schwenkarmzug vornehmen.
Schwenkarmzug nicht in Betrieb setzen, wenn Perso-
l
nen durch den Schwenkarmzug, das Lastaufnahme-
mittel oder die Last gefährdet werden können. Den
Gefahrenbereich des Schwenkarmzuges absperren
und Gefahrenhinweisschilder (Vorsicht Bauaufzug)
anbringen.
In Situationen, die eine Gefahr für das Bedienungsper-
l
sonal oder den Schwenkarmzug bedeuten, kann der
Schwenkarmzug durch Drücken des NOT-AUS-Ta-
sters (1) an der Handsteuerung stillgesetzt werden.
Fig. 4
Schutzvorrichtungen nicht verändern, entfernen, um-
l
gehen oder überbrücken.
Beschädigte bzw. entfernte Hinweis- und Warnschil-
l
der sowie Sicherheitsaufschriften umgehend erneu-
ern.
3.3.1 Prüfung
Schwenkarmzüge der Firma GEDA sind mit dem CE-
Zeichen versehen, d. h. sie dürfen in allen Mitglied-
staaten der EG eingesetzt werden. Eine Konformitätser-
klärung, die die Übereinstimmmung mit der Europäi-
schen Maschinenrichtlinie bestätigt, ist auf den letzten
Seiten dieser Betriebsanleitung abgedruckt.
Der GEDA-STAR 150 und der GEDA-MINI 75/150 sind
zusätzlich durch eine unabhängige Zertifizierungsstelle
auf Arbeitssicherheit geprüft.
Wiederkehrende Prüfung:
Für die wiederkehrenden Prüfungen sind die nationalen
Vorschriften der Arbeitsschutzbehörden zu beachten
Montage- und Betriebsanleitung GEDA-MINI 75/150 und GEDA-STAR 150
(VBG 35 § 45, mindestens einmal jährlich)!
Die Ergebnise der wiederkehrenden Prüfung durch
l
einen Sachkundigen schriftlich im Anhang (Seite 29/
30) festhalten.
Für die Durchführung der Prüfung durch den Sachkun-
digen können z. B. folgende Personen herangezogen
werden:
- Betriebsingenieure,
- Maschinenmeister,
- besonders ausgebildetes Fachpersonal,
- GEDA-Kundendienstmonteure
Sachkundige sind Personen, die aufgrund ihrer fach-
lichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kennt-
nisse auf dem Gebiet der Bauaufzüge haben und mit
den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvor-
schriften, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und
allgemein anerkanntenRegeln der Technik (z. B. VDE-
1
Bestimmungen, DIN-Normen, EN-Normen) so weit
vertraut sind, daß sie den arbeitssicheren Zustand von
Bauaufzügen beurteilen können (ZH 1/22, 2.2).
3.3.2
Vor Arbeitsbeginn an der Einsatzstelle mit der Arbeits-
l
umgebung, z. B. Hindernisse im Arbeits- und Verkehrs-
bereich und notwendige Absicherung der Baustelle
zum öffentlichen Verkehrsbereich, vertraut machen.
Mindestens einmal pro Tag auf äußerlich erkennbare
l
Schäden und Mängel prüfen. Festgestellte Verände-
rungen oder Störungen sofort der Unternehmenslei-
tung oder ihrem Beauftragten melden. Schwenkarm-
zug gegebenenfalls sofort stillsetzen und sichern.
Ladung grundsätzlich sichern. - Denken Sie an plötz-
l
lich aufkommende Winde. Ladung, die über die Last-
aufnahmemittel übersteht, ist zusätzlich zu sichern!
Schwenkarmzug nie beladen verlassen. - Ladung erst
l
entladen.
Nationale Unfallverhütungsvorschriften bzw. Arbeits-
l
platzvorschriften beachten (VBG 35).
3 . 3 . 3 Sicherheitshinweise
Nur sorgfältig demontierten, verpackten und verzurrten
l
Schwenkarmzug verladen und transportieren.
Den Schwenkarmzug grundsätzlich gegen unbefug-
l
tes Benutzen sichern! - Bei Arbeitsende/Pausen Hand-
steuerung nicht lose herumliegen lassen, sondern
abziehen und unter Verschluß aufbewahren.
Nicht unter der Last aufhalten oder arbeiten!
l
Lastaufnahmemittel nicht betreten!
l

Sicherheitshinweise - Normalbetrieb

Montage
und
Inbetriebnahme
Sicherheit
bei
Transport,
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