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Beschränkte Gewährleistung; Haftungsbeschränkung; Gültigkeit Und Beendigung - Softing Echocollect P Bedienhandbuch

Inhaltsverzeichnis
gesondert geregelt.
3. Das Vervielfältigen des SOFTWAREPRODUKTES und aller zugehörigen Dokumentationen ist untersagt,
ausgenommen zur Anlage einer Archivkopie zur ausschließlichen Verwendung durch den
LIZENZNEHMER.
Erleidet der Originaldatenträger beim LIZENZNEHMER einen Defekt, kann er beim LIZENZGEBER gegen
einen Ersatzdatenträger ausgetauscht werden. Die Kosten des Austauschs gehen zu Lasten des
LIZENZNEHMERS.
4. Das SOFTWAREPRODUKT wird auf Datenträger als Demoversion mit eingeschränktem
Funktionsumfang ausgeliefert.
Die Demoversion darf nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden. Nach Bezahlung der
Lizenzgebühr für die jeweils gewünschte Variante erhält der LIZENZNEHMER vom LIZENZGEBER eine
Codenummer für die Freischaltung des entsprechenden SOFTWAREPRODUKTES.
5. Wird dem LIZENZNEHMER infolge des Erwerbs eines Updates oder eines anderen Grundes eine neue
Programmversion übergeben, erlischt nach erfolgter Installation der neuen Programmversion das
Nutzungsrecht für frühere Programmversionen. Es kann und darf also stets nur mit der aktuellsten
Version gearbeitet werden.
6. Dem LIZENZNEHMER und DRITTEN ist es untersagt, das SOFTWAREPRODUKT zu modifizieren,
rückzuentwickeln (Reverse Engineering), d.h. zu dekompilieren bzw. zu deassemblieren.
Der LIZENZNEHMER haftet für alle Schäden, die durch die Verletzung dieser Bedingungen entstehen.
IV. Beschränkte Gewährleistung
Die Datenträger, auf welchen das SOFTWAREPRODUKT geliefert wurde, sind frei von Material- und
Herstellungsfehlern bei normalem Gebrauch während eines Zeitraumes von 6 Monaten ab Lieferdatum.
Nach dem Ermessen des LIZENZGEBERS sind die Datenträger virusfrei. Sollten sich dennoch versteckte
Viren eingeschlichen haben, übernimmt der LIZENZGEBER keine Haftung für eventuell entstehende
Folgeschäden.
1. Die vorstehende beschränkte Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Datenträger, welche durch Zufall
oder Mißbrauch oder Eingriff Unbefugter (anderer als Mitarbeiter des LIZENZGEBERS) beschädigt
wurden.
2. Während der genannten Gewährleistungsfrist verpflichtet sich der LIZENZGEBER, einen fehlerhaften
Datenträger zu ersetzen, falls dieser dem LIZENZGEBER unter Beifügung der Rechnungskopie
zugesandt wird. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatz scheiden vorbehaltlich Abs. 4. Und
Ziffer V aus.
3. Weitere Gewährleistungen scheiden aus. Insbesondere wird keine Gewährleistung für den
Programminhalt, dessen Fehlerfreiheit oder Eignung für bestimmte Zwecke übernommen. Die
Verantwortung für Software- und Hardwareauswahl, für Installation, Gebrauch, erwartete Ergebnisse
sowie Datenschutz und Datensicherung durch Sicherungskopien liegt ausschließlich beim
LIZENZNEHMER.
4. Ausgenommen von den vorstehenden Gewährleistungseinschränkungen sind zugesicherte
Eigenschaften. Diese bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit jedoch der Schriftform und der Unterschrift befugter
Vertreter des LIZENZGEBERS. Für Schadensersatz haftet der LIZENZGEBER nur gemäß Ziffer V.
V. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
1. Der LIZENZGEBER haftet nicht für Schäden, es sei denn, dass ein Schaden durch Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit seitens des LIZENZGEBERS verursacht worden ist.
2. Eine Haftung wegen eventuell vom LIZENZGEBER zugesicherten Eigenschaften bleibt unberührt. Eine
Haftung für Mangelfolgeschäden, die nicht von Zusicherungen seitens des LIZENZGEBERS umfaßt sind, ist
ausgeschlossen.
3. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, wird nicht gehaftet.
4. Etwaige Schadensersatzansprüche sind der Höhe nach auf den Schaden begrenzt, mit dessen
möglichen Eintritt der LIZENZGEBER bei Vertragsabschluß nach den damals bekannten Umständen
vernünftigerweise zu rechnen hatte. In jedem Fall beschränkt sich die Haftung auf die Höhe des Zweifachen
des gezahlten Kaufpreises (Lizenzgebühr), unabhängig davon, ob es sich um Ansprüche des
Vertragsrechts, um Schadensersatzansprüche oder andere Haftungsansprüche handelt.
VI. Gültigkeit und Beendigung
1. Die dem LIZENZNEHMER gewährte Lizenz ist solange gültig, bis sie durch ihn oder den LIZENZGEBER
beendet wird.
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Kapitel 3 - NetCon - Allgemein
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