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IBM ThinkPad X40 Service Und Fehlerbehebung Seite 95

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FRANKREICH UND BELGIEN
Haftungsbegrenzung: Die Bedingungen in diesem Abschnitt werden durch den fol-
genden Text vollständig ersetzt:
Vorausgesetzt, dass keine anderweitigen verbindlichen Rechtsbestimmungen
gelten:
1. Die Haftung von IBM für Schäden und Verluste, die als Folge der Erfül-
lung der Bestimmungen dieser Vereinbarung oder in Zusammenhang mit
dieser Vereinbarung verursacht wurden, ist begrenzt auf die Kompensation
der Schäden und Verluste, die als unmittelbare und direkte Folge der
Nichterfüllung solcher Verpflichtungen (bei Verschulden von IBM) entstan-
den und belegt sind. Der Höchstbetrag entspricht hierbei den Gebühren,
die Sie für die Maschine bezahlt haben, die den Schaden verursacht hat.
Im Rahmen dieser Haftungsbegrenzung umfasst der Terminus "Maschine"
den Maschinencode und den lizenzierten internen Code ("LIC").
Die obige Einschränkung gilt nicht für Personenschäden (einschließlich
Tod) und für direkte Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen, für
die IBM rechtlich haftbar ist.
2. AUF KEINEN FALL SIND IBM, IHRE LIEFERANTEN ODER RES-
ELLER IN FOLGENDEN FÄLLEN HAFTBAR, AUCH WENN AUF DIE
MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE: 1)
VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG VON DATEN; 2) BEILÄUFIGE
ODER MITTELBARE SCHÄDEN ODER ANDERE WIRTSCHAFTLI-
CHE FOLGESCHÄDEN; 3) ENTGANGENE GEWINNE, AUCH WENN
SIE ALS DIREKTE FOLGE DES EREIGNISSES ENTSTANDEN SIND,
DAS ZU DEN SCHÄDEN GEFÜHRT HAT; ODER 4) ENTGANGENE
GESCHÄFTSABSCHLÜSSE, UMSÄTZE, SCHÄDIGUNG DES GUTEN
NAMENS ODER VERLUST ERWARTETER EINSPARUNGEN.
DIE FOLGENDEN BEDINGUNGEN GELTEN JEWEILS FÜR DIE
GENANNTEN LÄNDER:
ÖSTERREICH
Die Bedingungen dieser Gewährleistung ersetzen alle anderen geltenden,
gesetzlich vorgesehenen Gewährleistungen.
Umfang dieser Gewährleistung: Der folgende Satz ersetzt den ersten Satz im ers-
ten Absatz dieses Abschnitts:
Die Gewährleistung für eine IBM Maschine umfasst die Funktionalität einer
Maschine bei normalem Gebrauch und die Übereinstimmung der Maschine
mit ihren Spezifikationen.
Anhang B. Gewährleistungsbestimmungen
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