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IBM ThinkPad X40 Service Und Fehlerbehebung Seite 89

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NEUSEELAND
Umfang dieser Gewährleistung: Der folgende Absatz wird in diesen Abschnitt
aufgenommen:
Die in diesem Abschnitt beschriebenen Gewährleistungbestimmungen gelten
zusätzlich zu den Ansprüchen, die der Kunde aus dem "Consumer Guaran-
tees Act 1993" oder aus sonstigen Gesetzen herleiten kann, soweit diese weder
eingeschränkt noch ausgeschlossen werden können. Der "Consumer Guaran-
tees Act 1993" findet keine Anwendung, wenn die Lieferungen der IBM für
Geschäftszwecke, wie sie in diesem Act definiert sind, verwendet werden.
Haftungsbegrenzung: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt:
Wenn die Maschinen nicht für Geschäftszwecke, wie im "Consumer Guaran-
tees Act 1993" definiert, verwendet werden, gelten die Haftungseinschrän-
kungen dieses Abschnitts nur insoweit, als sie im "Consumer Guarantees Act
1993" beschrieben sind.
VOLKSREPUBLIK CHINA
Geltendes Recht: Der folgende Text ersetzt "dass die Gesetze des Landes zur
Anwendung kommen, in dem Sie die Maschine erworben haben" im ersten Satz:
dass die Gesetze des Staates New York, Vereinigte Staaten von Amerika, zur
Anwendung kommen (sofern dies durch die Gesetzgebung des Landes nicht
anders geregelt wird).
PHILIPPINEN
Haftungsbegrenzung: Ziffer 3 im fünften Absatz wie folgt ersetzt:
SPEZIELLE (EINSCHLIESSLICH BEILÄUFIGE SCHÄDEN UND VER-
SCHÄRFTEN SCHADENSERSATZ), MORALISCHE, BEILÄUFIGE ODER
MITTELBARE SCHÄDEN ODER WIRTSCHAFTLICHE FOLGESCHÄDEN;
ODER
Schiedsspruchverfahren: Der folgende Text wird unter dieser Überschrift auf-
genommen:
Verfahren und Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder
damit in Zusammenhang stehen, werden in Metro Manila, Philippinen, in
Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen der Philippinen geregelt bzw.
beigelegt. Der in Schriftform abzufassende Schiedsspruch ist endgültig und
bindend für alle Parteien ohne Einspruchsmöglichkeit und muss eine Darle-
gung der Fakten sowie eine Begründung enthalten.
Es müssen drei Schiedsrichter bestellt werden, wobei jede Partei berechtigt ist,
einen Schiedsrichter zu ernennen. Die von den Parteien ernannten Schieds-
richter bestimmen vor Beginn des Verfahrens den dritten Schiedsrichter. Die-
ser übernimmt den Vorsitz.
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Anhang B. Gewährleistungsbestimmungen

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