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Prüfung Der Bremse Nach En 81-20:2014; Aus Dem Fang Ziehen - ZIEHL-ABEGG ZA top SM180.24/B Originalbetriebsanleitung

Getriebeloser synchroninnenlaeufermotor
Inhaltsverzeichnis

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Originalbetriebsanleitung
ZAtop – Typenreihe SM180
Halblastprüfung durch alleiniges Öffnen der Bremse
"
Die Kurzschlussschaltung ist, wenn vorhanden, für die Zeit der Halblastprüfung zu deaktivieren.
"
Bei eingeladener Halblast und geöffneter Bremse darf sich die Kabine nicht bewegen.
"
Nach der Halblastprüfung ist die Kurzschlussschaltung wieder zu aktivieren!
6.3.2
Prüfung der Bremse nach EN 81-20:2014
"
Für die Bremsprüfungen muss die Kurzschlussschaltung deaktiviert werden, um nur die Wirkung
der Bremse zu prüfen.
"
Es ist zu empfehlen, die Prüfung durchzuführen, wenn die Kabine etwa in der Mitte des Schachtes
ist.
1. Überlast
"
Die Prüfung erfolgt bei mit 125 % Nennlast beladenem und mit Nenngeschwindigkeit abwärts
fahrendem Fahrkorb durch Unterbrechung der Energiezufuhr zu Motor und Bremse.
2. Ausfall eines Bremskreises:
"
Die Prüfung erfolgt bei mit Nennlast beladenem und mit Nenngeschwindigkeit abwärts fahrendem
Fahrkorb.
"
Um den Ausfall eines Bremskreises zu simulieren, müssen die Bremskreise beim Öffnen des
Sicherheitskreises getrennt voneinander elektrisch offen gehalten werden können.
"
Dieser Zustand darf nicht dauerhaft sein und muss daher über Taster oder ähnlich erfolgen.
"
Gleichzeitig sollte beim Benutzen dieser Funktion der Sicherheitskreis geöffnet werden.
"
Bei dieser Prüfung muss der Aufzug beobachtet werden.
"
Sollte es zu keiner erkennbaren Verzögerung kommen, ist unverzüglich der offen gehaltene Brems-
kreis zu schließen!
"
Die Anlage ist stillzulegen und die Bremse zu prüfen!
Als Beispiel, siehe Prinzipschaltbild unter Kapitel "Elektrische Installation / Bremse / Ansteuerung der
Bremsen". Das Prinzipschaltbild ist sinngemäß zu verstehen. Die Übertragbarkeit auf die jeweilige
Anwendung ist zu prüfen, für die Eignung übernimmt ZIEHL-ABEGG SE keine Gewähr.
Wenn die Schaltung entsprechend dem Prinzipschaltbild ausgeführt ist:
"
Bei Nenngeschwindigkeit einen der Taster betätigen und so lange gedrückt halten, bis der Aufzug
angehalten hat.
"
Die Prüfung mit dem anderen Taster zur Prüfung des zweiten Bremskreises wiederholen.
3. Prüfen der Mikroschalter/induktiven Näherungsschalter
"
Die Lüftüberwachung der Bremsen muss ausgewertet werden!
"
Vor jeder Fahrt muss das Wechseln des Zustandes von beiden Bremskreisen getrennt überwacht
werden.
"
Das Schalten muss somit einzeln, entsprechend ihrer Funktion als Öffner und/oder Schließer,
geprüft werden.
"
Bei fehlendem oder falschem Signal darf die Aufzugskabine die Haltestelle nicht verlassen.
6.4

Aus dem Fang ziehen

Wenn der mit Nennlast beladene Fahrkorb durch eine Störung oder bei der TÜV-Prüfung in den Fang
geht, kann es sein, dass die Fangvorrichtung recht fest sitzt. Es ist in diesem Fall durchaus möglich,
dass das Drehmoment des Aufzugsantriebes nicht ausreicht, den Fahrkorb aus dem Fang zu ziehen.
Bei getriebelosen Aufzugsantrieben im Maschinenraum macht ein Handrad wegen der fehlenden
Untersetzung keinen Sinn, da durch den geringen Hebelarm nur geringe Kräfte aufgebracht werden
können. Ein Handrad könnte sogar eine Gefahr darstellen, da schon bei geringem Ungleichgewicht
der Anlage es nicht mehr möglich ist, den Aufzug über das Handrad zu halten.
Bei getriebelosen Aufzugsantrieben im Schacht ist der Aufzugsantrieb zumeist nicht zugänglich. Ein
Handrad ist bei dieser Anordnung somit unnötig.
Für beide Fälle mit getriebelosen Aufzugsantrieben gilt:
"
Reicht das Drehmoment des Aufzugsantriebes oder die Treibfähigkeit nicht aus, so ist auf ein
Kettenzug oder ähnliches zurück zu greifen.
"
Es sollte ein geeigneter Kettenzug bei der TÜV-Prüfung vorgehalten werden.
Hinweis
Es ist zu beachten, dass eine Überlast im Fahrkorb zu einer Erhöhung des Motordrehmomentes führt.
25 % Überlast ergeben 150 % erforderliches Motordrehmoment! Da geregelte Aufzugsantriebe
A-TBA17_05-D 1830 Index 002
Art.-Nr. 01015765-D (EU-BD 845/1 + 845/2)
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Inbetriebnahme

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