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6.2 Verbrennungsluft-/Abgasmessung Mit Der Eingestellten Heizleistung; Kontrolle Durch Den Bezirks-Schornsteinfeger - Junkers SUPRAPUR KBRC 3-12 A 21 Handbuch

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Kontrolle durch den Bezirks-Schornsteinfeger

6.2
Verbrennungsluft-/Abgasmes-
sung mit der eingestellten Heiz-
leistung
6.2.1
O
- oder CO
-Messung in der Verbren-
2
2
nungsluft
Mit einer O
- oder CO
2
i
brennungsluft kann bei einer Abgasfüh-
rung nach C
13X
Dichtheit des Abgasweges geprüft wer-
den. Der O
-Wert darf 20,6 % nicht unter-
2
schreiten. Der CO
überschreiten.
B Taste
drücken und halten, bis das Display – –
zeigt.
Der Schornsteinfeger-Modus ist aktiv.
Taste
leuchtet und das Display zeigt die Vorlauf-
temperatur.
Sie haben 15 Minuten Zeit, um die Werte
i
zu messen. Danach schaltet der Schorn-
steinfeger-Modus wieder in den normalen
Betrieb zurück.
B Verschlusssstopfen am Messstutzen für Verbren-
nungsluft (234.1) entfernen.
125
80
234.1
234
6 720 610 001-78.1R
Bild 67
B Fühlersonde bis zum Anschlag in den Stutzen schie-
ben und Messstelle abdichten.
B O
- und CO
-Wert messen.
2
2
B Verschlusssstopfen wieder montieren.
B Taste
drücken und halten, bis das Display – –
zeigt.
Taste
erlischt und das Display zeigt die Vorlauf-
temperatur.
34
-Messung der Ver-
2
, C
und C
die
33X
43X
-Wert darf 0,2 % nicht
2
6.2.2
CO- und CO
-Messung im Abgas
2
B Taste
drücken und halten, bis das Display – –
zeigt.
Der Schornsteinfeger-Modus ist aktiv.
Taste
leuchtet und das Display zeigt die Vorlauf-
temperatur.
Sie haben 15 Minuten Zeit, um die Werte
i
zu messen. Danach schaltet der Schorn-
steinfeger-Modus wieder in den normalen
Betrieb zurück.
B Verschlussstopfen am Messstutzen für Abgas (234)
entfernen, Bild 67.
B Fühlersonde ca. 65 mm in den Stutzen schieben und
Messstelle abdichten.
B CO- und CO
-Werte messen.
2
B Verschlussstopfen wieder montieren.
B Taste
drücken und halten, bis das Display – –
zeigt.
Taste
erlischt und das Display zeigt die Vorlauf-
temperatur.
7
Kontrolle durch den Bezirks-
Schornsteinfeger
Bundesweit gültige Bestimmungen
Bei Brennwertgeräten gelten besondere Bestimmun-
gen bezüglich Abgasverlustmessung.
• § 14 BimSchV vom 27.05.1988: Brennwertgeräte
sind von der Überwachung ausgenommen.
• § 15 BimSchV: Brennwertgeräte sind von der wie-
derkehrenden Überwachung nicht betroffen.
Der Abgasverlust muss also nicht gemessen werden.
Bestimmungen der Bundesländer
In den Bundesländern gibt es unterschiedliche Kehr-
und Überprüfungsverordnungen bezüglich:
• CO-Messung
• Prüfen des Abgaswegs und der Abgasleitung.
6 720 610 482 (01.01)

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