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Einweisen Des Betreibers - BROTJE NovoPellet SPK 14 B Installationshandbuch

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7.4

Einweisen des Betreibers

NovoPellet SPK 14-24 B
Einweisen
Der Betreiber muss ausführlich in die Bedienung der Heizanlage
und die Funktionsweise der Schutzeinrichtungen eingewiesen wer-
den. Insbesondere ist er auch darauf hinzuweisen:
– dass er entzündliche Materialien und Flüssigkeiten nicht in der
Nähe vom Heizkessel lagern darf
– auf Kontrollmaßnahmen, die der Betreiber selber vornehmen
muss:
– Druckkontrolle am Manometer
– Kontrolle des Auffangbehälters unter der Abblaseleitung des
Sicherheitsventils
– Kontrolle des Aschekasten-Füllstandes
– Reinigen des Schauglases
– auf Wartungs- und Reinigungsintervalle, die nur von zugelasse-
nen Heizungsinstallateuren vorgenommen werden dürfen.
Unterlagen
– Kurzanleitung zur Bedienung im Fach hinter der Klappe des Kes-
sel-Bedienmoduls aufbewahren (DIN 4702 Teil 6).
– Zur Heizanlage gehörende Unterlagen mit dem Hinweis überge-
ben, dass diese im Aufstellraum des Wärmeerzeugers aufzube-
wahren sind (DIN 4756).
Übernahme der Aschelaufzeit
Der Betreiber muss insbesondere darauf hingewiesen werden, dass
die Aschelaufzeit bei der ersten Entleerung des Aschebehälters
übernommen werden muss, wenn vor zukünftigen Entleerungen
durch die Regelung eine Warnmeldung generiert werden soll (siehe
Seite 45).
Inbetriebnahme
35

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Diese Anleitung auch für:

Novopellet spk 24 b

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