* Das Gewicht in fahrbereitem Zustand ist gleich dem Leergewicht + Fahrer.
** Der hier deklarierte Maximal-Wert für die gebremste Anhängelast kann nur bei Teilbeladung des Zugfahrzeugs genutzt werden. Dies ist bedingt durch die jeweilige Höhe des
zulässigen Gesamtzuggewichts. Bei jedem Beladungszustand gilt, dass die Summe aus tatsächlichem Gewicht des Zugfahrzeugs und tatsächlicher Anhängelast das zulässige
Gesamtzuggewicht nicht überschreiten darf. Achtung, das Fahren mit Anhänger kann bei einem gering beladenen Zugfahrzeug dessen Fahrverhalten beeinträchtigen.
Die angegebenen Werte für Gesamtzuggewicht und Anhänger gelten für eine maximale Höhenlage von 1 000 Metern; die aufgeführte Anhängelast ist in Schritten von weiteren
1 000 Metern um jeweils 10 % zu reduzieren.
Seitens des Herstellers ist beim Fahren mit Anhänger eine geringere Höchstgeschwindigkeit zulässig (zusätzlich ist jedoch die geltende gesetzliche Regelung in Ihrem Land zu beachten).
Hohe Außentemperaturen können, zum Schutz des Motors, zu einem Leistungsabfall des Fahrzeugs führen; verringern Sie bei Außentemperaturen über 37°C die Anhängelast.