Nur bei Nichtvorhandensein einer explosionsfähigen Atmosphäre
oder im spannungslosen Zustand nach einer Wartezeit von 5 Minuten
nach Abschalten der elektrischen Versorgung darf der Gehäusedeckel
geöffnet werden!
Die Kabeleinführungen für den elektrischen Anschluss des EEx-d
Gehäuses des Messsystems dürfen unter keinen Umständen bei
Vorhandensein einer explosionsfähigen Atmosphäre gelöst werden!
Das Lösen bzw. Herausdrehen des Atmungsorgans ist verboten!
Muss das Atmungsorgan ausgewechselt werden, so darf dies nur
durch autorisiertes Personal erfolgen! Es darf in diesem Fall immer
nur das gesamte Atmungsorgan ausgetauscht werden!
Muss eine Kabeleinführungsverschraubung ausgewechselt werden,
so darf dies nur durch autorisiertes Personal erfolgen!
Das Messwerk darf nur vor bzw. zusammen mit dem Analysenrechner
gas-net Q1 eingeschaltet werden. Ein Einschalten des Messwerks
nach dem Analysenrechner führt zu einer Fehlersituation (Alarm).
gas-lab Q1
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