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Produktgarantie - Swissvoice C50s Kurze Bedienungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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12. Produktgarantie

Bitte lesen Sie die Bedienungsanleitung, welche dieser Packung beiliegt,
aufmerksam durch.
Das Produkt C50s entspricht produktspezifisch geltenden europäischen
Richtlinien für Gegenstände dieser Art, was durch das „CE"-Zeichen
bestätigt wird.
Das von Ihnen soeben erworbene Produkt ist ein technisches Erzeugnis
und muss sorgfältig behandelt werden.
Zu beachten: Sie haben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte für
dieses Produkt entsprechend den Vorschriften über den Kauf von
Verbrauchsgütern, die in dem Land gelten, wo Sie diese Ware gekauft
haben.
Bitte wenden Sie sich für alle Informationen zu der gesetzlichen
Gewährleistungspflicht an Ihren Einzelhändler.
Unbeschadet der gesetzlichen Gewährleistungsrechte für das Produkt
garantiert
Atlinks Europa;147 Paul Doumer, Allee 92500, Rueil-Malmaison,
Frankreich,
für die Dauer der nachgenannten Garantiezeit, dass das Produkt
in dieser Packung (im Folgenden: das „Produkt") den technischen
Spezifikationen in der beigefügten Bedienungsanleitung entspricht.
Die Garantiezeit beträgt vierundzwanzig (24) Monate für das Telefon,
nicht eingeschlossen Verbrauchsmaterialien, Zubehör und Batterien.
Sie beginnt an dem Tag, an dem das neue Produkt gekauft wurde.
Maßgebend dafür ist Ihre Rechnung oder Ihr Kassenbon, auf der/auf dem
auch der Name des verkaufenden Fachhändlers angegeben ist.
Um während der Garantiezeit einen Anspruch aus der Garantie geltend
zu machen, müssen Sie das Produkt unverzüglich nach Auftreten oder
Entdeckung eines Mangels vollständig Ihrem Fachhändler zurückgeben,
zusammen mit dem Kaufnachweis, also der Rechnung oder dem
Kassenbon Ihres Fachhändlers, in dem die Verkaufsstelle und die
Seriennummer des Produktes genannt sind.
Atlinks verpflichtet sich, auf ihre Kosten jeden wegen eines
Konstruktions-, Material- oder Herstellungsfehlers mangelhaften
Bestandteil zu reparieren oder durch einen gleichen Bestandteil oder
einen Bestandteil, der dem mangelhaften Teil im Hinblick auf Funktion
und Leistungsumfang mindestens gleichwertig ist, zu ersetzen.
Sollte die Reparatur oder ein Ersatz zu normalen wirtschaftlichen
Bedingungen nicht möglich sein, wird Ihnen der Kaufpreis des Produkts
zurückerstattet, oder das Produkt wird durch ein gleichwertiges Produkt
ersetzt.
Soweit das anwendbare Recht es zulässt, besteht für den
Ersatzgegenstand – der neu oder überholt sein kann - eine Garantie
im Sinne der vorstehenden vier Absätze auf die Dauer von neunzig
(90) Tagen ab der Reparatur oder bis zum Ende der ursprünglichen
Garantiezeit; es gilt der längere der beiden Zeiträume. In diesem
Zusammenhang wird die Garantiezeit verlängert um jeden Zeitraum
von sieben Tagen oder mehr zwischen der Übergabe des mangelhaften
Produktes an den Verkäufer und dem Tag, an dem das (reparierte oder
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