Garantiefristen/Dauer und Beginn
12.
Die Garantie dauert für Heizkessel und Wassererwärmer 24 Monate
12.1
ab Liefertag. Wird eine Betriebsprobe gemäss Pflichtenheft innerhalb
der ersten 12 Monate ab Liefertag gerechnet durchgeführt,
verlängert sich die Garantiezeit um 12 Monate auf total 36 Monate ab
Liefertag.
Die Garantie dauert für Heizkörper 24 Monate ab Liefertag.
12.2
Die
Garantie
12.3
Kaltwassermaschinen und
dynamische Teile eingeschlossen) 12 Monate ab Inbetriebsetzung,
höchstens
jedoch
Inbetriebsetzung infolge baulicher Verzögerungen nicht vorher
erfolgen kann.
Die Garantie dauert für alle übrigen Waren, auch wenn diese
12.4
an Geräten ein- oder aufgebaut sind, 12 Monate ab Liefertag.
Dies betrifft
zum
Schaltschränke, Thermometer,
IGasgebläsebrenner,
Gasbrenner,
Gasstrassen, Strömungswächter,
Plattentauscher,
Ventilatoren usw.
12.5
Für
nachgelieferte
Garantieleistungen gemäss Ziff. 13.
Basisgarantiefristen
verlängert wird jedoch die Frist für die Teile der ursprünglich
gelieferten Ware, welche keine Mängel aufweisen.
12.6
Alle darüberhinausgehenden Garantien sind den Garantiezertifikaten
des Herstellers zu entnehmen
13.
Garantieleistungen
13.1
Die Garantie erstreckt sich auf die in den Katalogen des Lieferanten
angegebenen Leistungen, auf die bestätigten Leistungen und die
mängelfreie Beschaffenheit der Waren.
13.2
Der Lieferant erfüllt seine
eigener Wahl defekte Waren bzw. Teile auf der Anlage kostenlos
repariert oder Ersatzteile frei ab Werk zur Verfügung stellt. Weitere
Ansprüche des Käufers sind (im gesetzlich maximal zulässigen
Rahmen) ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Minderung
oder Wandlung, Schadenersatz, Ersatz für Auswechslungskosten
des
Käufers,
Kosten für Feststellung von
Expertisen, Folgeschäden (Betriebsunterbrechung, Wasser-
Umweltschäden usw.) u.a.
13.3
Wenn
aber aus
Auswechslung oder Reparatur von defekten Teilen durch den Käufer
vorgenommen werden muss, übernimmt der Lieferant nur nach
vorangehender
gegenseitiger
Lieferanten
die
branchenüblichen Regieansätzen. Auswechslungen im Ausland sind
von dieser Regelung nicht erfasst.
13.4
Diese Garantieverpflichtungen sind nur gültig, wenn der Lieferant
über einen eingetroffenen Schaden rechtzeitig informiert wird (vgl.
Ziff. 10. und 11.).
13.5
Die Garantie erlischt, wenn Käufer oder Dritte ohne schriftliche
Zustimmung des Lieferanten
vornehmen.
13.6
Es
ist
Sache des
Randbedingungen
Leistungsnachweises geschaffen sind.
14.
Ausschluss der Garantie
14.1
Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden, verursacht durch
höhere Gewalt, Anlagekonzepte und Ausführungen, die nicht dem
jeweils
massgeblichen Stand der Technik
Nichtbeachtung der technischen Richtlinien des Lieferanten über
Projektierung, Montage, Inbetriebsetzung, Betrieb und Wartung
sowie unsachgemässe Arbeit anderer.
Von der Garantie ausgeschlossen sind ferner Mängel, welche durch
nicht
ausgeführte Stillstandswartung an
Kompressoren,
Pumpen,
Wassereinwirkung entstehen.
14.2
Ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen sind Teile, die einem
natürlichen
Verschleiss
Dichtungen,
Stopfbüchsen usw.), ebenso
Kältemittel usw.).
14.3
Im weitern sind ausgeschlossen: Schäden, verursacht durch Einsatz
von
unsachgemässen
insbesondere wenn Wasseraufbereitungsanlagen, Entkalker usw.
angeschlossen oder ungeeignete Frostschutzmittel beigegeben sind,
ferner Schäden, die durch unsachgemässen elektrischen Anschluss
sowie ungenügende Absicherung, durch aggressives Wasser, zu
hohen Wasserdruck, unsachgemässes Entkalken, chemische oder
elektrolytische Einflüsse usw. verursacht werden sowie die in den
MÜBA
Garantiebestimmungen
Einschränkungen.
Müba Energietechnik AG • Leimenstrasse 89 • CH 2575 Täuffelen • Tel. +41 (0)32 396 06 46 • Fax +41 ( 0)32 396 22 40
TÜV Stand Juli 2015
dauert
für
Klima-
und Lüftungsapparate,
Wärmepumpen (Kompressoren und
24
Monate
ab
Liefertag,
wenn
Beispiel
Steuerungen, Regelungen,
Oel-
atmosphärische
Umwälzpumpen,
Volumenstromregler,
Brandschutzklappen,
Waren
im
Sinne der Erfüllung von
gelten
wiederum
(ohne
Verlängerung) gemäss Ziff. 12. Nicht
Garantieverpflichtung, indem er nach
Schadenursachen,
zwingenden terminlichen Gründen (Notfall) die
Absprache und Freigabe des
nachzuweisenden
Kosten
nach
Aenderungen oder Reparaturen
Käufers, dafür zu sorgen, dass die
für
eine
normale Durchführung des
entsprechen,
Ventilatoren,
Befeuchter
oder
Schäden
unterliegen
(z.B.
Ölbrennerdüsen,
Betriebsstoffe
Wärmeträgern,
Korrosionsschäden,
(Ausgabe 2004) definierten
www.mueba-energietechnik.ch
die
16.
16.1
16.2
die
16.3
16.4
16.5
und
den
ferner
Motoren,
durch
(z.B.
MwSt-Nr CHE-109.893.718
Die
Garantie
gilt
nicht
bei
periodisch oder längerdauernder
Entleerung der Anlage, bei Betrieb mit Dampf, Zugabe von Stoffen
zum Heizungswasser, welche auf Stahl oder Dichtungsmaterial
aggressiv wirken können, übermässige Schlammablagerung in den
Heizkörpern
oder andern Anlageteilen und bei
ständiger Sauerstoffeinschleppung in die Anlage.
Produktehaftpflicht
Soweit der Käufer keine eigene Haftung (mangelhafte Installation,
Veränderung
des Produktes, falsches Konzept,
Beratung etc.) zu vertreten hat, kommt der Lieferant direkt für
Schäden im Sinne des Produktehaftpflichtgesetzes auf. Der Käufer
kann
in
diesem
Fall
den
allenfalls gegen ihn vorgehenden
Geschädigten direkt an den Lieferanten verweisen.
Zahlungsbedingungen
Zahlungstermin ist 30 Tage netto ab Fakturadatum.
Die vereinbarten Zahlungstermine sind auch dann einzuhalten, wenn
nach Abgang der Lieferung ab Werk irgendwelche
Verzögerungen eintreten. Es ist unzulässig, Zahlungen wegen
Beanstandungen, noch nicht erteilten Gutschriften oder vom
Lieferanten nicht anerkannten Gegenforderungen zu kürzen oder
zurückzubehalten. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn
unwesentliche Teile fehlen,
aber
dadurch
der
Lieferung
nicht verunmöglicht wird oder wenn auch an der
Lieferung Nacharbeiten notwendig sind.
Für
verspätete Zahlungen wird ein bankenüblicher
Verzugszins berechnet.
Dem Lieferanten steht es zu, die Auslieferung pendenter Aufträge
von der Zahlung der fälligen Forderungen abhängig zu machen oder
gar den Auftrag zu annullieren.
Ab
einem gewissen
Auftragsvolumen wird ein Drittel
Auftragssumme im Sinne einer Vorauszahlung sofort nach Erhalt der
Auftragsbestätigung in Rechnung gestellt,
vereinbart.
Besondere Bestimmungen
Erweiterte Garantieleistungen für die MÜBA Produkte gemäss der
Beilage MÜBA Garantiebestimmungen (Ausgabe 2004)
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist das Domizil des Lieferanten.
MÜBA Energietechnik AG
Leimenstrasse 89
CH 2575 Täuffelen
Tel:
032 396 06 46
Fax:
032 396 22 40
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Täuffelen, 16. Juli 2015
zeitweiser
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mangelhafte
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