Allgemeine V
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Prüfungen
Die Maschine ist nach den "Richtlinien für Flüssigkeitsstrahler" bei Bedarf, jedoch
mindestens alle 12 Monate durch einen Sachkundigen darauf zu prüfen, ob ein
sicherer Betrieb weiterhin gewährleistet ist. Die Ergebnisse der Prüfung sind
schriftlich festzuhalten. Formlose Aufzeichnungen genügen.
Unfallverhütung
Die Maschine ist so ausgerüstet, daß bei sachgemäßer Bedienung Unfälle ausge-
schlossen sind. Die Bedienungsperson ist auf die Verletzungsgefahr durch heiße
Maschinenteile und den Hochdruckstrahl hinzuweisen. Die "Richtlinien für
Flüssigkeitsstrahler" sind einzuhalten (so wie Seite 14 und 15).
Ölwechsel:
Vor jeder Inbetriebnahme Ölstand am Ölschauglas überprüfen.
(Waagerechte Position beachten!) Ölstand sollte bei der Mitte des
Ölschauglases sein. Bei hoher Luftfeuchtigkeit und
Temperaturschankungen ist Kondenswasserbildung möglich (Öl
hat graue Farbe); dann muß das Öl gewechselt werden .
Erster Ölwechsel nach ca. 50 Betriebsstunden. Danach ist kein Ölwechsel für die
Lebensdauer des Gerätes erforderlich. Sollte es nötig sein, bei einer Reparatur,
oder weil das Öl eine graue Farbe hat, das Öl zu wechseln, so ist über einem
Behälter die Ölablaßschraube zu öffnen und das Gerät zu entleeren. Das Öl muß
in einem Behälter aufgefangen und anschließend vorschriftsmäßig entsorgt
werden.
Neues Öl: 0,25 l - Motorenöl W 15/40.
Ölleckage
Bei Ölaustritt sofort den nächsten Kundendienst (Händler) aufsuchen. (Umwelt-
schäden, Getriebeschaden)
Garantie
Die Garantie beträgt 24 Monate nach VDMA.
Bei Veränderungen an den Sicherheitseinrichtungen sowie bei Überschreitung
der Temperatur- und Drehzahlgrenze erlischt jegliche Garantie - ebenso bei
Unterspannung, Wassermangel, Schmutzwasser und Beschädigungen von
außen
außen
außen
außen an Manometer, Düse, Hochdruckschlauch und Spritzeinrichtung.
außen
Ebenso bei Bedienungsfehlern.
Verschleißteile fallen nicht unter die Garantie.
Im übrigen gelten die Hinweise unserer Betriebsanleitung.
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