Wasseranschluss
Wasserzulauf anschließen
,
Das Wasser im Gewerbe-Ge-
schirrspüler ist kein Trinkwasser!
– Der Gewerbe-Geschirrspüler muss ge-
mäß den örtlichen Vorschriften an das
Wassernetz angeschlossen werden.
– Das Wasser sollte zumindest den An-
forderungen der europäischen Trink-
wasserverordnung genügen.
Hoher Eisengehalt kann zu Fremdrost
an Spülgut und Gerät führen.
Bei einem Chloridgehalt im Brauch-
wasser von mehr als 100mg/l steigt
das Korrosionsrisiko am Spülgut stark
an.
– In bestimmten Regionen (z. B. Alpen-
länder) können aufgrund der spezifi-
schen Wasserzusammensetzung Aus-
fällungen auftreten, die ein Betreiben
des Gewerbe-Geschirrspülers nur mit
enthärtetem Wasser zulassen.
– Ein Rückflussverhinderer ist nicht erfor-
derlich; der Gewerbe-Geschirrspüler
entspricht den Richtlinien des DVGW.
– Der Wasserdruck (Fließdruck) muss
mindestens 50 kPa Überdruck betra-
gen (100 kPa = 1 bar).
Bei einem Wasserdruck (Fließdruck)
unter 200 kPa verlängert sich automa-
tisch die Wassereinlaufzeit.
Der max. zulässige stat. Druck beträgt
1000 kPa (Überdruck).
Liegt der Wasserdruck nicht in dem
Bereich von 50-1000 kPa, bitte den
Miele Kundendienst nach den erfor-
derlichen Maßnahmen fragen (evtl.
leuchtet die Anzeige p / 6 -Fehlerco-
de "F2E"-).
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– Serienmäßig ist der Gewerbe-Ge-
schirrspüler für den Anschluss an Kalt-
oder Warmwasser bis max. 65 °C aus-
gestattet.
– Zum Anschluss ist bauseitig ein Ab-
sperrventil mit 3/4 Zoll Verschraubung
erforderlich. Das Ventil sollte leicht zu-
gänglich sein, da der Wasserzulauf
außerhalb der Benutzungszeit ge-
schlossen zu halten ist.
– Der Zulaufschlauch ist ein ca. 1,7 m
langer Druckschlauch DN 10 mit 3/4
Zoll Verschraubung. Zur Verlängerung
ist ein 1,5 m langer flexibler Metall-
schlauch (Prüfdruck 140 bar) lieferbar.
Das Schmutzsieb in der Verschrau-
bung darf nicht entfernt werden.
,
Der Zulaufschlauch darf nicht
gekürzt oder beschädigt werden
(siehe Abb.!).
Siehe auch beiliegenden Installa-
tionsplan!