1.3 Verantwortlichkeiten
1.3.1
Pflichten des Herstellers
Unsere Produkte werden unter Einhaltung der
Anforderungen
der
geltenden Richtlinien hergestellt. Aus diesem Grund
werden sie mit dem CE-Kennzeichen und sämtlichen
erforderlichen
Dokumenten
Änderungen vorbehalten.
1.3.2
Pflichten des Installateurs
Dem Installateur obliegt die Installation und die erste
Inbetriebnahme des Gerätes. Der Fachhandwerker ist
gehalten, die folgenden Anweisungen einzuhalten:
- Alle Anweisungen in den mit dem Gerät gelieferten
Anleitungen lesen und befolgen
- Das Gerät gemäß der geltenden Gesetzgebung und
den geltenden Normen installieren
- Durchführung der ersten Inbetriebnahme und aller
erforderlichen Prüfungen
- Die Anlage dem Benutzer erklären
- Wenn eine Wartung erforderlich ist, den Benutzer auf
die Pflicht zur Kontrolle und Wartung des Gerätes
aufmerksam machen
- Alle
Bedienungsanleitungen
aushändigen
6
verschiedenen
europäischen
geliefert.
Technische
dem
Benutzer
Wir können in folgenden Fällen als Hersteller nicht
haftbar gemacht werden:
- Nichteinhalten der Installationsanweisungen für das
Gerät
- Nichteinhalten der Gebrauchsanweisungen für das
Gerät
- Keine oder unzureichende Wartung des Gerätes
C 230 ECO
30/11/2015 - 300015170-03