80
EntsorgungundUmweltschutz
6
entsorGunGundumWeltschutz
6.1
entsorgungdesGerätes
Als Besitzer eines Elektro- oder Elektronikaltgerätes ist es Ihnen (gemäß der
EU-Richtlinie 2002/96/EG vom 27. Januar 2003 über Elektro- oder Elektronik-
altgeräte sowie des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes vom 16. März 2005)
gesetzlich nicht gestattet, dieses Gerät oder dessen elektrisches/elektronisches
Zubehör über den unsortierten Hausmüll zu entsorgen.
•
Nutzen Sie stattdessen die dafür vorgesehenen kostenlosen Rückgabe-
möglichkeiten.
•
Informieren Sie sich hierzu bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
6.2
entsorgungderVerpackung
Die Verpackung ist ein wichtiger Teil unseres Produkts: Sie schützt unsere
Geräte beim Transport vor Schäden und reduziert das Risiko eines Geräteaus-
falls. Daher können wir nicht auf die Verpackung verzichten. Für den Fall, dass
Sie Ihr Gerät während der Garantiezeit oder auch danach zum Service oder
K undendienst einreichen oder einschicken müssen, ist die Originalverpackung
der sicherste Schutz vor Transportschäden.
Wenn Sie die Verpackung dennoch entsorgen möchten, so können Sie dies
j ederzeit und ohne Einschränkungen über Ihre regionalen Einrichtungen
(Altpapiertonne, Grüne Tonne, Wertstoffhof, Altpapiersammlung etc.) tun. Da-
für beauftragt Vorwerk gesetzlich autorisierte Lizenzgeber.