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Garantie-Urkunde

Dem Verbraucher (Kunden) wird unbeschadet seiner
Mängelansprüche gegenüber dem Verkäufer eine
Haltbarkeitsgarantie zu den nachstehenden Bedin-
gungen eingeräumt:
Neugeräte und deren Komponenten, die auf-
grund von Fabrikations- und/oder Materialfehlern
innerhalb von 24 Monaten ab Kauf einen Defekt
aufweisen, werden von Gigaset Communications
nach eigener Wahl gegen ein dem Stand der Tech-
nik entsprechendes Gerät kostenlos ausgetauscht
oder repariert. Für Verschleißteile (z. B. Akkus, Tas-
taturen, Gehäuse) gilt diese Haltbarkeitsgarantie
für 6 Monate ab Kauf.
Diese Garantie gilt nicht, soweit der Defekt der
Geräte auf unsachgemäßer Behandlung und/oder
Nichtbeachtung der Handbücher beruht.
Diese Garantie erstreckt sich nicht auf vom Ver-
tragshändler oder vom Kunden selbst erbrachte
Leistungen (z. B. Installation, Konfiguration, Soft-
waredownloads). Handbücher und ggf. auf einem
separaten Datenträger mitgelieferte Software
sind ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen.
Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg mit Kauf-
datum. Garantieansprüche sind innerhalb von
zwei Monaten nach Kenntnis des Garantiefalles
geltend zu machen.
Ersetzte Geräte bzw. deren Komponenten, die im
Rahmen des Austauschs an Gigaset Communicati-
ons zurückgeliefert werden, gehen in das Eigen-
tum von Gigaset Communications über.
Diese Garantie gilt für in der Europäischen Union
erworbene Neugeräte. Garantiegeberin für in Bel-
gien erworbene Geräte ist die Gigaset Communi-
cations SAS., 9, Rue du Docteur Finot, Bât Renouil-
lères 93200 SAINT DENIS, Frankreich.
Weiter gehende oder andere Ansprüche aus die-
ser Herstellergarantie sind ausgeschlossen. Giga-
set Communications haftet nicht für Betriebsun-
terbrechung, entgangenen Gewinn und den Ver-
lust von Daten, zusätzlicher vom Kunden aufge-
spielter Software oder sonstiger Informationen.
Die Sicherung derselben obliegt dem Kunden.
Der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit zwin-
gend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaf-
tungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben
Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der
Schadensersatzanspruch für die Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden
begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrläs-
sigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder
nach dem Produkthaftungsgesetz gehaftet wird.
15
Durch eine erbrachte Garantieleistung verlängert
sich der Garantiezeitraum nicht.
Soweit kein Garantiefall vorliegt, behält sich Giga-
set Communications vor, dem Kunden den Aus-
tausch oder die Reparatur in Rechnung zu stellen.
Gigaset Communications wird den Kunden hie-
rüber vorab informieren.
Eine Änderung der Beweislastregeln zum Nachteil
des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen
nicht verbunden.
Zur Einlösung dieser Garantie wenden Sie sich bitte
an Gigaset Communications. Die Rufnummer entneh-
men Sie bitte der Bedienungsanleitung.

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Diese Anleitung auch für:

Ap285Ap280Ap185

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