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Garantie-Urkunde - Gigaset A415 Bedienungsanleitung

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Garantie-Urkunde

Dem Verbraucher (Kunden) wird unbeschadet seiner Mängelansprüche gegenüber dem Verkäufer eine Haltbarkeits-
garantie zu den nachstehenden Bedingungen eingeräumt:
Neugeräte und deren Komponenten, die aufgrund von Fabrikations- und/oder Materialfehlern innerhalb von
24 Monaten ab Kauf einen Defekt aufweisen, werden von Gigaset Communications nach eigener Wahl gegen ein
dem Stand der Technik entsprechendes Gerät kostenlos ausgetauscht oder repariert. Für Verschleißteile (z. B. Akkus,
Tastaturen, Gehäuse) gilt diese Haltbarkeitsgarantie für sechs Monate ab Kauf.
Diese Garantie gilt nicht, soweit der Defekt der Geräte auf unsachgemäßer Behandlung und/oder Nichtbeachtung
der Handbücher beruht.
Diese Garantie erstreckt sich nicht auf vom Vertragshändler oder vom Kunden selbst erbrachte Leistungen (z. B. Ins-
tallation, Konfiguration, Softwaredownloads). Handbücher und ggf. auf einem separaten Datenträger mitgelieferte
Software sind ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen.
Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg, mit Kaufdatum. Garantieansprüche sind innerhalb von zwei Monaten nach
Kenntnis des Garantiefalles geltend zu machen.
Ersetzte Geräte bzw. deren Komponenten, die im Rahmen des Austauschs an Gigaset Communications zurückgelie-
fert werden, gehen in das Eigentum von Gigaset Communications über.
Diese Garantie gilt für in der Europäischen Union erworbene Neugeräte.
Garantiegeberin ist die Gigaset Communications Austria GmbH, Businesspark Marximum Objekt 2 / 3.Stock, Mode-
centerstraße 17, 1110 Wien.
Weiter gehende oder andere Ansprüche aus dieser Herstellergarantie sind ausgeschlossen. Gigaset Communica-
tions haftet nicht für Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn und den Verlust von Daten, zusätzlicher vom
Kunden aufgespielter Software oder sonstiger Informationen. Die Sicherung derselben obliegt dem Kunden. Der
Haftungsausschluss gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des
Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder
wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder
nach dem Produkthaftungsgesetz gehaftet wird.
Durch eine erbrachte Garantieleistung verlängert sich der Garantiezeitraum nicht.
Soweit kein Garantiefall vorliegt, behält sich Gigaset Communications vor, dem Kunden den Austausch oder die
Reparatur in Rechnung zu stellen. Gigaset Communications wird den Kunden hierüber vorab informieren.
Eine Änderung der Beweislastregeln zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbun-
den.
Zur Einlösung dieser Garantie wenden Sie sich bitte an Gigaset Communications. Die Rufnummer entnehmen Sie bitte
der Bedienungsanleitung.
Umwelt
Umweltmanagementsystem
Gigaset Communications GmbH ist nach den internationalen Normen ISO 14001 und ISO 9001
zertifiziert.
ISO 14001 (Umwelt): zertifiziert seit September 2007 durch TÜV SÜD Management Service GmbH.
ISO 9001 (Qualität): zertifiziert seit 17.02.1994 durch TÜV Süd Management Service GmbH.
Entsorgung
Akkus gehören nicht in den Hausmüll. Beachten Sie hierzu die örtlichen Abfallbeseitigungsbestimmungen, die Sie bei
Ihrer Kommune erfragen können.
Alle Elektro- und Elektronikgeräte sind getrennt vom allgemeinen Hausmüll über dafür staatlich vorgesehene Stellen zu
entsorgen.
Wenn dieses Symbol eines durchgestrichenen Abfalleimers auf einem Produkt angebracht ist, unter-
liegt dieses Produkt der europäischen Richtlinie 2012/19/EU.
Die sachgemäße Entsorgung und getrennte Sammlung von Altgeräten dienen der Vorbeugung von
potenziellen Umwelt- und Gesundheitsschäden. Sie sind eine Voraussetzung für die Wiederverwen-
dung und das Recycling gebrauchter Elektro- und Elektronikgeräte.
Ausführlichere Informationen zur Entsorgung Ihrer Altgeräte erhalten Sie bei Ihrer Kommune oder
Ihrem Müllentsorgungsdienst.
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